Welche Bildungsabschlüsse haben Sie?
Sehr geehrter Herr Zillich,
Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist damit nichtig.. Das Urteil weckt Zweifel auch an Rechtssicherheit des Berliner Klima-Sondervermögens. Sie haben nicht diese Zweifel. In dem Zusammenhang ist die Frage aufgekommen, welche Qualifikation können Sie vorweisen, um eine fachlich begründete Meinung zu belegen?
Ausweislich Wikipedia und www.xhain.info habe Sie von 1991 bis 1999 Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften an der Fernuniversität Hagen.studiert, Studienabschlüsse geben Sie trotz mehrjähriger Studienzeiten nicht an. Verfügen Sie über einen Hochschulabschluss?