Frage an Steffen Zillich von Bruno B. bezüglich Recht
Hallo Herr Zillich,
warum darf die NPD ihre Wahlplakate in Berlin aufhängen?
Viele Grüße
Bruno Bremer, 14 Jahre
Die Frage wurde gestellt im Rahmen der Aktion duhastdiemacht.de, die u.a. von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung, dem Jugendportal des Deutschen Bundestags "Mitmischen.de" und dem Förderprogramm der Europäischen Union "JUGEND IN AKTION" unterstützt wird. duhastdiemacht.de will das demokratisches Bewusstsein bei Jugendlichen fördern und ihre Bereitschaft zum Engagement stärken. Gefördert wird das Portal von der Robert Bosch-Stiftung.
Sehr geehrter Herr Bremer,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Beteiligung an der Aktion „duhastdiemacht.de“.
So lange sie nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wird, kann die NPD leider weiter Wahlplakate aufhängen, wenn der Inhalt der Plakate nicht strafbar ist. Die NPD rassistischen Parolen der NPD sind schwer unerträglich. Das wirken der NPD ist ohne Zweifel gegen Dempkratie, die Menschenrechte und das Zusammenleben der Menschen gerichtet. Ein NPD-Verbot wird deshalb von der Partei DIE LINKE ebenso wie von vielen anderen gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat aber unmissverständlich klar gemacht, dass ein Verbotsantrag nur Aussicht auf Erfolg hat, wenn die Verfassungsschutzämter zuvor ihre Verbindungsleute in der NPD abziehen, wozu diese nicht bereit sind.
Allerdings gibt es gute gründe - nicht nur wegen Erfolgsaussichten skeptisch gegenüber den Wirkungen eines Verbots zu sein. Mann darf sie jedenfalls nicht überschätzen.
Ein Verbotsverfahren kann ohnehin die notwendige politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Ideologien und Einstellungen des Neofaschismus und Rassismus nicht ersetzen, die leider bis weit in der Mitte der Gesellschaft zu finden sind. Entscheidend ist daher, den Auf-, Ausbau und die Sicherung zivilgesellschaftlicher Strukturen für den Kampf gegen Rechtsextremismus zu unterstützen und finanziell abzusichern.
Während die Bundesregierungen der letzten Jahre die Mittel zur Bekämpfung des Rechtsextremismus gekürzt haben und weitere Kürzungen drohen, wurde unter Rot-Rot in Berlin im Rahmen der Berliner Landeskonzeption gegen Rechtsextremismus eine umfassende und mehrdimensionale Strategie entwickelt und werden die einzelnen Projekte mit mehr als 2 Millionen Euro pro Jahr unterstützt. Die Schwerpunkte der Berliner Landeskonzeption bilden lokale Interventionen, die mobile Beratung/ Opferberatung und die demokratische Jugendkultur sowie die Stärkung von zivilgesellschaftlichen Netzwerken.
Damit Rechtsextremismus wirksam bekämpft werden kann, wird sich DIE LINKE immer für die langfristige finanzielle Sicherung und Fortentwicklung der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Infrastrukturen und die Stärkung der Wahrnehmung und Präsenz der bestehenden Aktivitäten und Projekte in der breiten Öffentlichkeit einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Zillich
Hallo Bruno Bremer,
da die eingeleiteten Verbotsverfahren gescheitert sind, darf die NPD als zur Wahl zugelassene Partei Wahlwerbung betreiben. Dazu gehört auch das Recht Plakate aufzuhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Götz Müller
CDU Berlin
Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg
Lieber Bruno Bremer,
da die eingeleiteten Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterten, ist diese eine zur Wahl zugelassene Partei. Als solche hat sie das Recht Wahlwerbung zu betreiben - hierzu gehört auch das Recht, Wahlplakate aufzuhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Götz Müller