(...) Es müssen also nachweisbare Gründe für die örtliche Verordnung vorliegen. Diese Gründe könnten zum Bespiel das Auffinden von überdurchschnittlich vielen herrenlosen Tieren und entsprechendem einhergehenden Leid dieser Tiere (z.B. durch Hunger oder Krankheiten) innerhalb eines bestimmten Gebietes sein. Um die Vermehrung dieser herrenloser Tiere zu verhindern, müsste der Eingriff in das Eigentum der örtlichen Katzenbesitzer eingegriffen werden. (...)
Frage von Renate R. • 13.11.2018
Antwort von Steffen Vogel CSU • 16.11.2018
Frage von Renate R. • 12.11.2018
Antwort von Steffen Vogel CSU • 29.11.2018
(...) Dabei gilt auch zu beachten, dass die Kosten für Kontrollen nicht allein bei den Kommunen (z.B. für die Überwachung der Registrierung aller Katzen, etc.) hängen bleiben. Es sollten den Kommunen vor Ort schnelle und unbürokratische Instrumente an die Hand gegeben werden, um die unkontrollierte Vermehrung von herrenlosen Katzen zu unterbinden. (...)