1. Wie viele Stunden pro Woche arbeiten Sie in etwa als Geschäftsführer aktuell? 2.Wie wollen Sie gleichzeitig als MdB und Geschäftsführer Ihrer Firma den Anforderungen beider Berufe gerecht werden?
Guten Tag Herr Schmid,
gefragt ob Sie im Falle des Gewinns eines Mandats Ihre bisherige berufliche Tätigkeit aufgeben würden antworten Sie:
"Auf gar keinen Fall werde ich meine unternehmerische Tätigkeit aufgeben, da ich weiterhin für meine Kunden und Mandanten tätig sein möchte. Ausserdem geht es um den Erhalt von 30 Vollzeitarbeitsplätzen, da eine Fremdeinstellung einer Geschäftsführenden Kraft nicht finanzierbar wäre und ausserdem hoher Fachkräftemangel in meiner Branche besteht."
Für 121.000 € Jahresdiät darf die Bürgershaft einen MdB erwarten, der zu 100% seinem Mandat gerecht zu werden versucht und unparteiisch entscheiden kann.
Wie wollen Sie dieser Anforderung angesichts der von Ihnen benannten Sachzwänge gerecht werden?
Bekämen wir möglicherweise nur 50% Steffen Schmid für die volle Diät?
Als Geschäftsführer hat man keine festen Arbeitszeiten was Lage und Dauer angeht. Sie können im Durchschnitt von deutlich mehr als 40h pro Woche ausgehen aber dies betrifft eine 7 /24 Woche im Gegensatz zu den Beschäftigten. Wegen der Aufschaltung der Alarmanlage bei der Polizei ist man immer in Rufbereitschaft. Dafür ist das Gehalt auch höher. Während der Bundestags-Sitzungswochen übernehmen Familienmitglieder und weitere Gesellschafter die Alltagsaufgaben. Der Unternehmer und Freiberufler im Bundestag ist dabei allerdings deutlich gegenüber Beamten und Gewerkschaftern im Nachteil, da diese von ihren Dienstherrn für die Abgeordnetentätigkeit bei Ruhen des Dienstverhältnisses und anschliessender jederzeitiger Rückkehr unbefristet freigestellt werden. Dazu kommen zahlreiche aktive und ehemalige Parteiangestellte, die diese Privilegien ebenfalls genießen. Der Blick in die Liste der sog. Nebeneinkünfte zeigt, daß Volljuristen wie z.B. Vizepräsident Kubicki oder Herr Gutting MdB zu den Spitzenverdienern gehören, da sie ihre anwaltliche Tätigkeit in vollem Umfang weiterführen. Dies muss dann aus Gleichbehandlungsgründen auch für andere Berufsgruppen gelten. Im übrigen verweise ich auf die Antwort an den anderen Bürger. Zusammenfassend bin ich überzeugt, die Anforderungen erfüllen zu können.