Frage an Steffen Krause von Tina M. bezüglich Staat und Verwaltung
Herr Krause,
ich habe, wie viele meiner Freunde auch, vergangene Woche unaufgefordert Post von Ihnen bekommen. Woher haben Sie meine Adresse? Ist das datenschutzrechtlich vertretbar? In jedem Falle möchte ich um eine Bekanntgabe Ihrer Adressenbezugsquelle bitten.
Eine weitere Frage: Wie können Sie als Vertreter einer vermeintlich demokratischen Partei verantworten, dass CDs mit dem Deutschlandlied, welche alle 3 Strophen beinhalten, vertrieben werden?
Sehr geehrte Frau Müller,
nach dem Bremischen Meldegesetz darf die Meldebehörde in den sechs Monaten vor der Wahl Parteien und Wählergruppen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, akademische Grade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Jeder Bürger kann der Weitergabe der Daten widersprechen und wird darauf bei der Anmeldung und durch öffentliche Bekanntmachung acht Monate vor der jeweiligen Wahl hingewiesen. Die Parteien dürfen die Daten nur zu dem Zweck der Wahlwerbung verwenden und sie nicht speichern.
Zu Ihrer weiteren Frage:
Was beanstanden Sie an dem von dem sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert 1922 - also während der Weimarer Demokratie - zur Nationalhymne erklärten Deutschlandlied von Hoffmann von Fallersleben? Es wird total fehlinterpretiert, wenn es als Ausdruck deutscher Selbstüberhebung ausgelegt wird. Und selbstverständlich ist keine seiner Strophen verboten, wie manchmal behauptet wird.
Am besten zitiere ich aus den Worten Friedrich Eberts vom 11. August 1922, als er das "Lied der Deutschen" zur Nationalhymne proklamierte:
"Vor drei Jahren, am 11. August, hat sich das deutsche Volk seine Verfassung gegeben, das Fundament seiner Zukunft. Diesen Tag wollen wir, trotz aller Not der Gegenwart, mit Freude und Hoffnung begehen. An ihm wollen wir unsere Liebe zum Vaterland bekunden. Deutschland soll nicht zugrunde gehen! Das ist unser Schwur, so lange wir atmen und arbeiten können. Wir wollen keinen Bruderkrieg, keine Trennung der Stämme. Wir wollen Recht. Die Verfassung hat uns nach schweren Kämpfen Recht gegeben. Wir wollen Frieden. Recht soll vor Gewalt gehen. Wir wollen Freiheit. Recht soll uns Freiheit geben. Wir wollen Einigkeit. Recht soll uns einig zusammenhalten. So soll uns die Verfassung Recht, Einigkeit und Freiheit gewährleisten.
Einigkeit und Recht und Freiheit!
Dieser Dreiklang aus dem Liede des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck; er soll auch jetzt unseren harten Weg zu einer besseren Zukunft begleiten. Sein Lied, gesungen gegen Zwietracht und Willkür, soll nicht Missbrauch finden im Parteikampf; es soll nicht der Kampfgesang derer werden, gegen die es gerichtet war; es soll auch nicht dienen als Ausdruck nationalistischer Überhebung. Aber so, wie einst der Dichter, so lieben wir heute "Deutschland über alles". In Erfüllung seiner Sehnsucht soll unter den schwarz-rot-goldenen Fahnen der Sang von Einigkeit und Recht und Freiheit der festliche Ausdruck unserer vaterländischen Gefühle sein.
"In der Not des Tages wollen wir uns freudig der Ideale erinnern, für die wir leben und wirken. Der feste Glaube an Deutschlands Rettung und die Rettung der Welt soll uns nicht verlassen. Es lebe die deutsche Republik! Es lebe das deutsche Vaterland! Es lebe das deutsche Volk!"
Diese Worte Eberts waren nach Meinung des bedeutenden Rechtsgelehrten und sozialdemokratischen Reichsjustizministers Gustav Radbruch "so schön, dass sie als Vermächtnis des ersten Reichspräsidenten einstmals in den Lesebüchern aller deutschen Schulen stehen" sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Krause