Frage an Steffen-Claudio Lemme von Henry K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lemme. Leider hat das Landratsamt Nordhausen nicht auf meine Anfrage geantwortet, so dass ich mich an Sie wende, da Sie ein Bundestagsabgeordneter meines Wahlkreises sind. Die NNZ-Online schreibt, dass in einer Flüchtlingsunterkunft durch einen geduldeten Aylaspiranten entgeltliche Rechtsdienstleistungen erbracht wurden. http://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=180318#46876
Sofern Ihnen die die Angelegenheit (noch) nicht bekannt ist, wollen Sie sich bitte von den zuständigen Stellen in Kenntnis setzen lassen.
Frage: 1. Entspricht die Presseveröffentlichung den Tatsachen? 2. Ist die Person bekannt oder wird an deren Ermittlung gearbeitet? 3. Wer leitet die Ermittlungen. 4. Wurde gegen die Person ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Rechtsberatung eingeleitet, sofern sie bereits namentlich bekannt ist? (§ 20 RDG). 5. Falls Frage 4 = nein, wurde die zuständige Behörde unterrichtet und welche ist das?
Vielen Dank für die Klärung dieser Sache. MFG Henry Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.
Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, ist die angesprochene Presseveröffentlichung korrekt und entspricht den Tatsachen. Die angesprochene Person ist bekannt, eine weitere Ermittlung der Personendaten ist daher nicht nötig.
Laut Aussage des Landratsamtes Nordhausen ist der in Ihrer vierten Frage aufgeführte Tatbestand rechtlich nicht zutreffend, so dass kein Verfahren eingeleitet wurde und auch keine weiteren Ermittlungen durchgeführt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Als weiteren direkten Weg, Fragen zu stellen, wäre eine Anfrage an den Nordhäuser Kreistag möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen-Claudio Lemme, MdB