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Steffen-Claudio Lemme
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Frage von Henry K. •

Frage an Steffen-Claudio Lemme von Henry K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Lemme.

Ich bin in großer Sorge, dass Deutschland sich an Kriegshandlungen der USA ohne parlamentarische Legitimation beteiligen könnte. Nach Aussage des ehemligen Drohnenpiloten Brandon Bryant arbeitet die US-Airbase Ramstein als "Zwischenstation" für US-Amerikanische Drohnenangriffe.

In diesem Zusammenhang meine Fragen:

1. Dient die US-Basis Ramstein der Weiterleitung von US-amerikanischen Befehlen zur Steuerung von Drohnen?
2. Wie stellen Sie als Bundestagsabgeordneter sicher, dass Sie ggf. aufgrund Ihrer parlamentarischen Legitimation und als Mitglied der Regierungspartei über derartige Handlungen informiert sind?
3. Wie nehmen Sie als Bundestagsmitglied im Zweifel einer Rechtmäßigkeit von Kriegshandlungen durch die USA EInfluß?

Vielen Dank für Ihre zeitnahe Anwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Henry Klein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.

Ich kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen: Nach intensiven, vertraulichen Gesprächen sicherte die US-amerikanische Regierung der Bundesregierung Mitte Januar 2015 zu, dass amerikanische Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in keiner Weise von Deutschland aus gesteuert oder durchgeführt würden und sämtliche Entscheidungen über Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge durch die US-Regierung in Washington fielen. Jedwedes Handeln der Vereinigten Staaten von deutschem Staatsgebiet aus erfolge nach den Regeln des geltenden Rechts. Die Air Base Ramstein und die sich darauf befindliche Satelliten-Relaisstation wird von den USA ohne die Mitwirkung oder Einbeziehung der Bundesregierung betrieben und genutzt. Selbst wenn sie dabei eine entscheidende Rolle beim Datentransfer zu Drohnen der USA oder zu deren Steuerung einnehmen sollte, folgt daraus keineswegs zwingend ein Rechtsbruch oder eine Straftat, die von deutschem Boden ausgeht. Unter rechtlichen Gesichtspunkten kann nur ein konkreter Drohneneinsatz bei Kenntnis aller maßgeblichen Tatsachen bewertet werden. Presseveröffentlichungen allein haben in dieser Hinsicht bislang keinen Anlass für die zuständigen Justiz- und Polizeibehörden für die Einleitung konkreter Ermittlungen gegeben. Allerdings hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bereits im Juni 2013 einen sogenannten Beobachtungsvorgang im Zusammenhang mit etwaigen von Deutschland aus geplanten, gesteuerten oder überwachten Drohneneinsätzen angelegt. Dabei prüft er anhand offen verfügbarer Informationen, ob es Anhaltspunkte für in seine Verfolgungszuständigkeit fallende Straftaten gibt. Bei weiteren Erkenntnissen würden die zuständigen Behörden selbstverständlich auf der Grundlage der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen tätig werden, wie dies in der Vergangenheit schon erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen-Claudio Lemme, MdB