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Steffen-Claudio Lemme
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Frage von Gerd N. •

Frage an Steffen-Claudio Lemme von Gerd N.

Sie haben für die Verlängerung der Bundeswehr-Einsätze im Ausland gestimmt. Der Afghanistan-Krieg hat bisher nur Unsummen Steuergelder verschlungen und keine Erfolge in diesem Land gebracht. Werden Sie auch in Zukunft immer Fraktionsdisziplin üben und immer brav sich der Mehrheit anschließen ?
Was halten Sie von der Bewegung "Schwerter zu Pflugscharen" ?
Außerdem haben Sie diszipliniert auch für die Diäten-Erhöhung gestimmt. Halten Sie diese Erhöhung angesichts der im Osten Deutschlands gezahlten Löhne und Renten wirklich für gerechtfertigt ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nagel,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch. Gern möchte ich Ihnen dazu, wie folgt, antworten:

Zu Ihren ersten Fragen das deutsche Engagement in Afghanistan betreffend: Die Grundlage des deutschen Engagements in Afghanistan ist eine Resolution des UN-Sicherheitsrates. Dieser hat die letztmalige Verlängerung des ISAF-Einsatzes bis zum 31.12.2014 autorisiert. Konkret bedeutet dies, dass im Jahr 2014 die vollständige Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die afghanischen Sicherheitskräfte erfolgt.
Die in Afghanistan stationierten Soldatinnen und Soldaten übernehmen in diesem Jahr bereits eine reine Unterstützerrolle. Dies beinhaltet unter anderem den Rückbau und die Logistik im Zuge der Rückführung von Material und Truppen. Die Führung über alle Sicherheitsoperationen ist bereits an die afghanischen Sicherheitskräfte übergeben worden.
Das bedeutet, dass eine Zustimmung für einen kontrollierten Abzug und einen kontrollierten Abschluss des Abzugs aus Afghanistan, nur folgerichtig sein kann.
Andererseits stehen wir in punkto Afghanistan sicherlich nicht an der Stelle, wo wir es uns vor 12 Jahren vorgestellt haben. Jedoch gilt es die Erfolge auch nicht kleinzureden: Kinder können wieder Schulen besuchen, die Kindersterblichkeit hat abgenommen und die Gesundheitsversorgung hat sich verbessert.
Ob und inwieweit es weitere Mandate zu Einsätzen geben wird, kann ich an dieser Stelle nicht beantworten. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die SPD keinesfalls Soldatinnen und Soldaten blindlings in Militäreinsätze schicken wird. Andererseits muss sich Deutschland aber auch seiner internationalen Verantwortung bewusst sein. Deutschland kann und muss Impulsgeber in der internationalen Außen- und Sicherheitspolitik sein, wobei eine militärische Intervention immer nur das letzte aller Mittel sein darf.

Zu Ihrem zweiten Fragekomplex: Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung („Diät“).
Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die „Entschädigung“ der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung.
Was angemessen ist, ist in der Öffentlichkeit ein kontrovers diskutiertes Thema. Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Wahlberechtigte in ihrem Wahlkreis repräsentieren und vertreten sollen? Was ist angemessen für Abgeordnete, die die Auslandseinsätze deutscher Soldaten zu beschließen (Afghanistan) oder abzulehnen haben (Irak)? Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen Staatsverschuldung und Haushaltskonsolidierung zu entscheiden haben?
Der Bundestag hat daher 1995 eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.
Die Diäten werden nun in zwei Schritten auf diese 1995 beschlossene Neuregelung angepasst. Weiterhin gibt es, auf Initiative der SPD hin, Kürzungen bei der Altersversorgung, sowie eine Einführung der Rente mit 67 für Abgeordnete.
Ab dem 01. Juli 2016 soll die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich angepasst werden. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Zukünftig soll der Bundestag einmal zu Beginn der Legislaturperiode beschließen, dass die Diäten jährlich entsprechend der Veränderung des Index durch den Bundestagspräsidenten angepasst werden. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen - positiven wie negativen - Einkommensentwicklung teilhaben, ohne dass der Bundestag jedes Jahr einen neuen Beschluss fassen muss.
Gleichzeitig wird mit der Abgeordnetenentschädigung ein weiteres wichtiges Thema neu geregelt, wofür sich die SPD seit Langem eingesetzt haben: die bessere Bestrafung der Abgeordnetenbestechung.
Bislang ist in Deutschland nur der Kauf bzw. Verkauf der Abgeordnetenstimme bei Wahlen und Abstimmungen verboten. Alles andere bleibt straffrei. Das Gesetz dient dazu, strafwürdige Manipulationen bei der Wahrnehmung des Mandats ahnden zu können. Zugleich wird damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Deutschland die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption endlich umsetzen kann.
Künftig wird bestraft, wer einem Mandatsträger einen ungerechtfertigten Vorteil als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass der Abgeordnete bei Mandatswahrnehmung eine vom „Auftraggeber“ gewünschte Handlung vornimmt beziehungsweise unterlässt. Umgekehrt trifft es den Abgeordneten, wenn er für solche Handlungen einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Vorteile meint materielle Vorteile genauso wie immaterielle Vorteile. Die Straftat kann mit bis Haft bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert werden.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen-Claudio Lemme, MdB