Frage an Steffen-Claudio Lemme von Thomas S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lemme,
gerade in sozial schwachen Bevölerungsgruppen sieht man zunehmend große Lücken im Gebiss. Dies stellt die betroffenen Menschen "sichtbar" an den Rand der Gesellschaft. Auch dürfte es schwierig sein - trotz ausreichender Qualifikation - so einen guten Job zu bekommen. Wäre es nicht sinnvoll, gerade bei den vollen Kassen, den Zahnersatz wieder in den Leistungskatalog der GKV aufznehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schmid
Sehr geehrter Herr Schmid,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Zahnersatz. Ich beantworte sie Ihnen im Folgenden sehr gerne:
Seit 2005 haben gesetzlich Versicherte im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Die Festzuschusskonzeption ist anstelle des früheren prozentualen Anteils der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten für Zahnersatz getreten.
Darüber hinaus gibt es nach § 55 Absatz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sogenannte Härtefallregelungen, die sozial Schwächere unter gewissen Bedingungen in Anspruch nehmen können. Im Jahr 2011 fielen ca. 12% aller Festzuschussfälle für Zahnersatz unter die Härtefallregelung.
Der steigende Anteil an Härtefällen (im Jahr 2007 waren es „nur“ ca. 9%) gibt jedoch auch mir Anlass zur Sorge. Denn – wie Sie bereits erwähnt haben – kann es nicht sein, dass jemand ausgegrenzt oder benachteiligt wird, nur, weil das Gebiss nicht in Ordnung ist.
Ich denke, dass es sinnvoll sein könnte, nach der Wahl die Festbetragsregelung auf ihre Sozialverträglichkeit hin zu überprüfen. Die gesamten Kosten für Zahnersatz zu erstatten, halte ich unter den aktuellen und auch zukünftigen finanziellen Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für schwer realisierbar. Denn die dadurch entstehenden Kosten würden bei weitem die aktuellen Überschüsse übersteigen. Nichts desto trotz nehme ich Ihre Anregung sehr gerne auf und bin auch bereit, mich nach der Wahl für die Sozialverträglichkeit des neuen Zuschusssystems einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen-Claudio Lemme, MdB