Frage an Steffen-Claudio Lemme von Reiner P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lemme,
auf der Verbändeanhörung am 21.11.2012 zur Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt sind, nahmen als Umweltverbände der BUND und Diagnose-Funk e.V. teil. Beide Verbände hatten umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sie die gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachwiesen. Eine Anpassung der Grenzwerte an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist dringend geboten.
Leider stellten die Verbände fest, dass die Behördenvertreter kein Interesse zeigten, sich den Argumenten der Verbraucherschutzverbände zu stellen.
Dies ist besonders bedauerlich, da bereits der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates im Mai 2011 empfohlen hatte, das die Mitgliedsstaaten: „alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen (sollten), um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren". Ebenso hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO ebenfalls im Mai 2011 die Handystrahlung in die Kategorie - möglicherweise krebserregend - aufgenommen.
Wie stehen Sie zu der Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und wie setzen Sie sich zur Verringerung der Elektrosmogbelastung der Bevölkerung ein?
Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, das im Zuge der Novellierung der 26.BImSchV die Grenzwerte für die erlaubten hochfrequenten Belastungen deutlich verringert werden würden. Im weiteren Verlauf der Novellierung fällt den Abgeordneten der Landesparlamente und des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu. Ich bitten Sie deshalb, die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in Ihren Beratungen mit zu diskutieren ( http://www.diagnose-funk.org/themen/grenzwert/verbaendeanhoerung-zur-novellierung-der-26bischv.php ).
Mit freundlichen Grüßen
Wohn- und Geschäftsberatung
Reiner Padligur
Sehr geehrter Herr Padligur,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), in der auch die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlungen geregelt werden.
Ich kann ihre Bedenken sehr gut nachvollziehen. Viele Menschen reagieren verunsichert angesichts der verschiedenen Meldungen und Studien, die über Gesundheitsrisiken durch Mobilfunknutzung berichten. Angesichts der Weiterentwicklungen in den letzten Jahren auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien ist die Frage, ob die derzeit in Deutschland geltenden Grenzwerte „aktuell“ sind, berechtigt.
Auch gibt es weiterhin Forschungsbedarf zu Langzeitwirkungen von Mobilfunknutzung sowie zu möglichen Gesundheitsgefahren für Kinder und Jugendliche.
Als SPD-Bundestagsfraktion verfolgen wir die Entwicklung aufmerksam und setzen uns für Lösungen ein, die den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, aber auch dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragen. Ich versichere Ihnen, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion in den anstehenden Beratungen zur Novellierung intensiv mit den aktuellen Aspekten und den Erkenntnissen der internationalen Forschungsergebnissen auseinandersetzen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen-Claudio Lemme, MdB