Frage an Steffen Bilger von Andreas R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Bilger,
Jeder Deutsche erzeugt pro Jahr im Schnitt elf Tonnen CO2. Ein Viertel davon ist "hausgemacht", entsteht also etwa durch Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung (Quelle: http://www.wdr.de/tv/ardbauen/sendungen/2007/april/070415_3.phtml ). Volkswirte würden beim Klimawandel wohl von einem "externen Effekt" sprechen: Jemand anderes muss den Preis (Kosten für das Entgegenwirken gegen den Klimawandel) für die Verursachung (z. B. Stromverbrauch, Pkw-Fahrt etc.) eines anderen bezahlen. Klimawandel ist also zutiefst ungerecht (und das sogar weltweit)!
Ich möchte einen Vorschlag machen: immer wenn jemand ein Haus baut, eine Wohnung saniert oder danach alle zehn Jahre ist ein Eigentümer verpflichtet, die klimagerechte Bauweise seiner Behausung "abnehmen zu lassen". So wie man heute schon seinen Backofen von einem Fachmann einbauen lassen muss und die Heizung regelmäßig prüfen lassen muss oder zum TÜV muss, so würde dann in Zukunft ein Umweltexperte Einsparpotenziale in der Wohnung identifizieren (etwa mit einer Wärmebildkamera oder durch Beanstandung von Stromfressern. Auf diese Weise ließe sich in jedem Haushalt viel Geld sparen (z. B. viel geringere Heizkosten), der CO2-Ausstoß (und damit die Kosten für die Volkswirtschaft!) wäre stark verringert und neue Jobs in Form der Umweltberater ließen sich schaffen. Für die Volkswirtschaft also ein Gewinn für alle Seiten!
Was halten Sie von meinem Vorschlag?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Reichhardt
Sehr geehrter Herr Reichhardt,
bitte entschuldigen Sie vielmals, dass Ihre Anfrage untergegangen war und daher so lange unbeantwortet blieb.
Dabei habe ich Ihre Anregung mit Interesse gelesen. Baden-Württemberg mit seiner innovativen Umweltpolitik ist mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG, http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/60561/ ) bereits einen Weg gegangen, der Ihrem Vorschlag sehr nahe kommt. In der Tat steckt in der Wärmeerzeugung im Wohnbereich ein enormes Potenzial für CO2-Einparungen, das wir mehr nutzen müssen. Sie schreiben auch völlig zu recht, dass viele Kosten für den Klimaschutz vom Staat, also letztendlich von uns allen, bezahlt werden müssen und das Verursacherprinzip dabei teilweise zu kurz kommt. Wenn ich allerdings an Maßnahmen denke, bei denen Fluggesellschaften, Autofahrer oder die Industrie zur Kasse gebeten werden, denke ich, dass sich bereits viel in die richtige Richtung entwickelt hat.
Das EWärmeG ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg und betrifft Eigentümer bestehender Wohngebäude, die ihre Heizungsanlage ab dem 1. Januar 2010 austauschen. Für Neubauten gibt es auch eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz EEWärmeG in Kraft, das unter dem Stichwort Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz für Neubauten besprochen wird. Das EWärmeG Baden-Württemberg für Neubauvorhaben wurde durch das Bundesgesetz abgelöst. Für den Wohngebäudebestand findet das EWärmeG aber weiterhin Anwendung.
Grundsätzlich muss erst über eine Nutzung erneuerbarer Energien im Haus nachgedacht werden, wenn eine zentrale Heizanlage ausgetauscht werden soll, d. h. wenn der Kessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger ersetzt wird. Der Austausch einer Etagen-Heizung ist im Gegensatz zur Zentralheizung nicht betroffen, es sei denn alle Etagenheizungen werden durch eine Zentralheizung ersetzt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt zinsverbilligte Darlehen für energetische Verbesserungen. Dabei gilt: je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung ist, umso großzügiger die Förderung ( http://www.kfw-foerderbank.de ).
Außerdem gibt es ein Landesprogramm, welches ebenfalls finanzielle Unterstützung beim Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden bietet. Informationen finden Sie unter http://www.l-bank.de , Stichworte Privatpersonen/Umweltschutz.
Unsere Regierung hat sich zudem zum Ziel gesetzt, durch die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen gerade im Wohnbereich mehr Umweltschutz und Ressourcenschonung zu erreichen. Leider werden dazu nötige Änderungen beispielsweise des Mietrechts von der Opposition blockiert.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB