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Stefanie Knecht
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Frage von Anna B. •

Frage an Stefanie Knecht von Anna B. bezüglich Familie

Wie stehen Sie dazu, dass die Corona-Verordnung in BW faktisch seit Weihnachten treffen innerhalb der eigenen Familie verbietet?
Somit ist dies einer der wenigen vom Grundgesetz geschützten Bereiche der nicht mit Ausnahmeregeln bedacht wurde (Familie hört nicht auf Familie zu sein, nur weil jemand 15 geworden ist oder man nicht mehr im selben Haushalt wohnt).

Art. 6 (1) GG:
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Steht die Effizienz der Maßnahme im Verhältnis zur Effektivität? Falls ja, welche Belege gibt es dafür?
Steht die Maßnahme im Verhältnis zu den anderen Maßnahmen?
Darf ein solcher Eingriff in den privatesten aller Bereiche zeitlich unbegrenzt und beliebig verlängerbar sein?
Gibt es einen historischen Präzedenzfall bei dem "die Familientrennung" nicht mit massiven Menschenrechtsverletzungen einherging?
Welchen Effekt hat es auf die Psyche der Bevölkerung, wenn man sich nicht mehr mit dem eigenen Kind mit Familie bzw. den betagten Großeltern treffen darf?
Fördert das Fehlen einer Sonderregelung die langfristige Akzeptanz der Corona-Maßnahmen?
Glauben Sie die Regelung ist vor dem OLG anfechtbar? Falls ja, wie schätzen Sie die Erfolgschancen ein?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Busch,

sehr gerne möchte ich – in enger Abstimmung mit Frau Knecht und in ihrem Auftrag – Ihre Frage beantworten.

Die FDP unterstützt die Regierungen von Bund und Land in der Pandemiebekämpfung. Als Freie Demokraten sehen wir aber die Fortdauer der Grundrechtseinschränkungen mit großer Sorge. Die aktuellen Maßnahmen werden vorbei an den Parlamenten beschlossen. Unsere mehrfach wiederholten Forderungen nach einer verlässlichen Öffnungsperspektive mit einem Stufenplan wurde inzwischen zwar in das Vokabular aller Regierungsparteien übernommen, jedoch ist die Umsetzung in konkrete Maßnahmen nicht absehbar.

Schon seit dem Frühjahr des letzten Jahres fordert die FDP eine deutliche Verbesserung der Datengrundlagen, auf deren Basis nach Regionen und Gefährdungsgruppen differenzierte Maßnahmen beschlossen werden könnten. Passiert ist nichts: das komplette Jahr wurde „verschlafen“. Statt dessen erleben wir fortdauernde Lockdown-Maßnahmen „aus der Gießkanne“. In Ludwigsburg haben wir inzwischen seit mehreren Wochen einen Inzidenzwert unter 50 pro 100.000 Einwohnern. Und trotzdem zeichnet sich keine Lockerung ab, lediglich die nächtliche Ausgangssperre wurde durch Gerichtsbeschluss gekippt.

Die Computer-Software Sormas, die vom deutschen Helmholtz-Institut speziell für die Infektionsverfolgung in Entwicklungsländern (!) entwickelt und zum Einsatz gegen die Corona-Pandemie optimiert wurde, wird nach wie vor von weniger als 30% unserer Gesundheitsämter eingesetzt – auch im Landkreis Ludwigsburg wird Sormas nicht genutzt, obwohl sich damit Infektionsketten auch für eine Inzidenz von 150 bis 200 zuverlässig verfolgen ließen.

Neben Teilen unserer Wirtschaft, der Kultur oder des Sports sind insbesondere die Familien massiv vom Lockdown betroffen. Im 7-Stufen-Öffnungsplan der FDP (https://www.fdp-lb.de/wp-content/uploads/sites/2/2021/02/FDP-O%CC%88ffnungsplan.pdf) legen wir daher einen Schwerpunkt auf verlässliche Perspektiven für Familien und Haushalte.

Ob eine gerichtliche Anfechtung erfolgversprechend ist, lässt sich nicht beurteilen, denn wie der Volksmund sagt: „Auf hoher See und vor Gericht sind Sie in Gottes Hand!“

Wir würden uns freuen, wenn Sie am 14.3. FDP wählen – Fortschritt statt Stillstand.

Viele Grüße

Rainer Nuyken

TEAM STEFANIE KNECHT

Landidatin der Landtagswahlen 2021 im Wahlkreis 12 Ludwigsburg