Antwort von Stefanie Henneke
Bündnis 90/Die Grünen
• 22.01.2008

(...) Die Landesregierung hat durch schärfere EU-Vorgaben Zuständigkeiten für die Lärmminderung hinzugewonnen. Diese schiebt sie auf die Kommunen ab, die aber meistens personell und finanziell nicht in der Lage sind , wirksame Lärmminderungspläne auszuarbeiten und umzusetzen. Die Landesregierung hat es sogar versäumt, die Daten über die Lärmbelastung an Flughäfen, Bahntrassen, Autobahnen und Bundesstraßen rechtzeitig vorzulegen - obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet ist. (...)

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