Frage von Rainer D. • 21.01.2008
Antwort von Stefanie Henneke Bündnis 90/Die Grünen • 22.01.2008
(...) Die Landesregierung hat durch schärfere EU-Vorgaben Zuständigkeiten für die Lärmminderung hinzugewonnen. Diese schiebt sie auf die Kommunen ab, die aber meistens personell und finanziell nicht in der Lage sind , wirksame Lärmminderungspläne auszuarbeiten und umzusetzen. Die Landesregierung hat es sogar versäumt, die Daten über die Lärmbelastung an Flughäfen, Bahntrassen, Autobahnen und Bundesstraßen rechtzeitig vorzulegen - obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet ist. (...)