AfD und Parteienfinanzierung
Sehr geehrter Herr Taschner, ich wüsste gern ob es konkrete Überlegungen und/oder Bestrebungen Ihrer/unserer Partei gibt; die, die Parteienfinanzierung der AfD kritisch hinterfragt, bzw. diese nicht mehr ermöglicht. Ich möchte da an die Abstimmung vom 15.12.23 zur Änderung des Parteiengesetzes erinnern ! Anhebung der Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung (ich muss das mitfinanzieren) von 141,9 Mill. auf 184,8 Mill ! Dann auch noch rückwirkend ab 2018... . Warum ?
MfG A. P.
Nach den Enthüllungen über rechte Umsturz- und Deportationspläne gehen deutschlandweit Hunderttausende gegen Rechtsextremismus und die AfD auf die Straße. Die AfD arbeitet offen gegen unsere Demokratie. Angesichts der programmatischen Ausrichtung und der Radikalisierung der Partei, braucht es jetzt die gründliche Prüfung eines AfD-Verbots durch die zuständigen Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Auch die Beendigung der staatlichen Finanzierung der AfD muss geprüft werden. Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten. Daneben muss die Bundesinnenministerin ein Verbot der AfD-Vorfeldorganisation „Junge Alternative“ nach dem Vereinsrecht einleiten. Neben den juristischen Instrumenten einer wehrhaften Demokratie, bleibt es weiterhin unsere Aufgabe als Abgeordnete, uns politisch mit den menschenfeindlichen Positionen der AfD auseinander zu setzen.