Frage an Stefan Schuster von Helmut T. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Schuster,
laut Bundesamt für Statistik gab es 2018 bei "LKW-Unfällen" außerhalb der LKW 588 Tote und ca. 30000 Verletzte. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht liegt laut STVO bei 80 km/h. Laut mir vorliegendem Schreiben ist der bayerische Innenminister, wie wohl alle seiner Kollegen, damit zufrieden, dass diese wegen des in der EU verpflichtenden Tempobegrenzers nur 90 statt 80 fahren, weshalb er Geschwindigkeitskontrollen bei LKW für nicht mehr als bisher erforderlich hält. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit liegt dennoch oft über 90 km/h. Das BAG hat 2016 bei ca. 24000 Kontrollen von LKW- Tachos bei ca. 25% von denen Manipulationen festgestellt. Tempo 80 würde die Zahl der Unfälle, die Personenschäden und den Kraftstoffverbrauch senken. Die Verpflichtung des Staates zum Schutz seiner Bürger ergibt sich aus dem GG. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, über das sich der Herr Minister großzügig hinweg setzt, ist vor einem ordentlichen Gericht kaum einklagbar. Dieses Recht ist dennoch vorhanden und steht nicht zur Disposition, eigentlich. Gibt es eine Instanz, an die sich der Bürger wenden kann, um den Staat an dieses Recht zu erinnern?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Treubel