Frage an Stefan Roßmann von Oliver N. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Roßmann,
zunächst einmal wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2013!
In Niedersachsen (aber auch bundesweit) haben sich in den letzten 4 Jahren sehr viele Interessengemeinschaften von Erbbauberechtigten gegründet, weil sich u.a. aufgrund starker Erbbauzinserhöhungen eine sehr große Unzufriedenheit entwickelt hat.
Die jüngsten Beschlüsse der Niedersächsischen Gerichte, allen voran des OLG Braunschweig, sind für Wirtschaftsexperten nicht nachvollziehbar.
Legen sie doch den Blick auf eine Justiz frei, die stur und starrsinnig an einer einmal getroffenen Entscheidung des BGH von 1980 festhält, obwohl offenkundig ist, dass große Teile der Grundlagen, auf die sich der BGH 1980 gestützt hat, mittlerweile weggebrochen sind.
Wirtschaftswissenschaftler "lachen" mittlerweile über die Begründungen des OLG Braunschweig, wonach die Erbbauzinserhöhungen "rechtmäßig" sein sollen und "angeblich" der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung entsprechen würden.
Aussagen und vorgelegte Gutachten von Prof. Dr. Sibbertsen (Leibniz-Universität Hannover) und ebenfalls von Prof. Dr. Gabisch (Universität Göttingen), bestätigen sehr deutlich, dass es den Gerichten an Sachverstand - bezogen auf die Einschätzung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung - mangelt.
Erbbaurechtsgeber, allen voran die Klosterkammer Hannover, wissen um die Umstände, sie wissen, dass besonders Rentner und Familien unter den ständigen Erbbauzinsanpassungen zu "leiden" haben.
Aber anstatt gemeinsam mit den Pächtern Lösungen zu finden, möchte die Klosterkammer das Problem weiterhin aussitzen - der wirtschaftlichen Interessen wegen.
Fragen:
1. Für welche Änderungen würden Sie sich die FREIEN WÄHLER zukünftig einsetzen?
2. Wie erklären Sie sich die Aussagen der Wirtschaftswissenschaftler, bezogen auf das Urteil des OLG Braunschweig?
3. Die FW in Bayern (Dr. Bauer) hatten das Thema Erbbaurecht vor einigen Jahren auf ihrer Agenda. Wie ist hier der aktuelle Stand?
Vielen Dank!
Oliver Neuber
Sehr geehrter Herr Neuber,
ein frohes neues Jahr vorab.
Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt aus meiner Sicht Stellung.
Fragen:
1. Für welche Änderungen würden Sie sich die FREIEN WÄHLER zukünftig einsetzen?
Ich denke es müßte generell eine andere Regelung in Form der Berechnung gemacht werden, so das die Bürger eine Planungssicherheit/Finanzplanungssicherheit haben. Ich müsste mich genauer in dieses Thema einlesen und werde mit unseren Experten in diesem Bereich Rückfrage halten.
2. Wie erklären Sie sich die Aussagen der Wirtschaftswissenschaftler, bezogen auf das Urteil des OLG Braunschweig?
Hier haben sich die Richter nur an den Gesetzestext gehalten und haben die Sache aber nicht verstanden.
3. Die FW in Bayern (Dr. Bauer) hatten das Thema Erbbaurecht vor einigen Jahren auf ihrer Agenda. Wie ist hier der aktuelle Stand?
Hier zu habe ich eine Email an Herrn Bauer gesandt, er ist bis 12.01.2013 im Urlaub, komme darauf zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Roßmann
Sehr geehrter Herr Neuber,
ich kann Ihnen nun die 3.Frage von Ihnen beantworten.
der aktuelle Stand (Frage 3) in der Fraktion zu Änderungen im
Bereich des Erbbaurechts ist folgende:
Das Thema wurde im Jahr 2010 in den Arbeitskreisen diskutiert. Zwei von drei Arbeitskreisen hielten die diskutierten Änderungen aus folgenden Gründen nicht für zielführend: Die Vertragsautonomie ist ein wichtiger Bestandteil des Erbbaurechts. Vor allem Kommunen sind oft Erbbaurechtsgeber und diese würden in der Vertragsgestaltung eingeschränkt werden. Das Erbbaurecht sollte flexibel bleiben und nicht für die Erbbaurechtsgeber unattraktiv gemacht werden.
Das Thema wurde in der Landtagsfraktion seitdem nicht weiterverfolgt - auch weil es sich dabei um eine bundespolitisches Thema handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Abele (Ass. jur.)
Referentin für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und
Verbraucherschutz
Mit freundlichen Grüßen Stefan Roßmann