Frage an Stefan Rebmann von Dr. Bruno K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rebmann,
Seit über 20 Jahren dulden die politisch Verantwortlichen die verfassungsrechtlich unzulässige Benachteiligung männlicher Mitbürger bei der Hautkrebsfrüherkennung, da Männer erst ab 45 in die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung einsteigen dürfen, während Frauen schon ab 30 diese Leistung in Anspruch nehmen dürfen, obwohl nach dem Krebsatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg Männer stärker von Hautkrebs betroffen sind als Frauen. Der Gemeinsame Ausschuss der Krankenkassen und Ärzte, die die Einstiegsaltersgrenzen dem Gesetzgeber vorschlagen, legte dar, dass diese Ungleichbehandlung keine wissenschaftlichen Hintergründe hat. Werden Sie sich aktiv für eine verfassungskonforme, gleichberechtigte gesetzliche Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer einsetzen?
Sehr geehrter Herr Dr. Köhler,
auch hier gilt meine bereits an Sie übersandte Antwort, denn die Gender Mainstreaming-Grundsätze spielen offensichtlich bei all Ihren Fragen eine zentrale Rolle.
Die Antwort auf Ihre geplante Petition wird auch hier zeigen, ob die gesetzliche Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer verfassungskonform ist.
Da mir im Gegensatz zu bereits amtierenden Bundestagsabgeordneten nicht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zur Verfügung steht, hoffe ich auf Ihr Verständnis, dass ich Ihre Fragen nicht ausführlicher beantworten kann. Ich bin jedoch gerne bereit, mich sachkundig zu machen und stehe Ihnen dann gerne für weitergehende Gespräche zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann