Frage an Stefan Rebmann von Peter M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Rebmann
offensichtlich hat der Bundestag diese Woche entschieden, dass Containern weiterhin als Diebstahl
geahndet wird.
https://www.change.org/p/staatsanwaltschaft-aachen-containern-ist-kein-verbrechen/u/20708197?j=95860&sfmc_sub=198631162&l=32_HTML&u=18698722&mid=7259882&jb=157&utm_medium=email&utm_source=95860&utm_campaign=petition_update&sfmc_tk=xw9ozbkejQiXPK7AvGb2q8z%2fYf1IJLeATwF3ToDNO8AJUp6%2blXb9somI5YuUGybq
Können Sie mir bitte erklären worin den Unternehmen ein Nachteil entsteht wenn abgelaufene Lebensmittel aus Mülltonen geholt werden.
Klar nach geltendem Recht ist das (noch?) Diebstahl. Aber das Recht kann doch eben vom Bundestag geändert werden.
Die Begründung „...Aber Diebstahl sei Diebstahl,...“ ist doch sehr tautologisch und mir erscheint es die Regierungsparteien wollten sich nicht mit dem Antrag ernsthaft auseinandersetzen, weil er von der Antrag von der LINKEN-Fragtion eingebracht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Meier
Sehr geehrter Herr Meier,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de zum Thema Lebensmittelverschwendung, in der Sie nach meiner Haltung zum Antrag der LINKEN „Lebensmittelretterinnen und Lebensmittelretter entkriminalisieren“ fragen.
Gerne möchte ich Ihnen meine Meinung dazu darlegen:
In der Tat sprechen Sie ein ernst zu nehmendes Problem an. Es darf nicht sein, dass in Deutschland Lebensmittel im großen Stil verschwendet und weggeworfen werden. Das so genannte Containern straffrei zu stellen, würde die Lebensmittelverschwendung allerdings nicht mindern. Effektiver und auch aus gesundheitlichen Gründen besser wäre es, gleich dafür Sorge zu tragen, dass genießbare Lebensmittel gar nicht erst im Container landen. Dies zu erreichen, ist eine große Herausforderung, die ein Gesamtkonzept erfordert, an dem sich alle Akteure – von den Landwirten über Industrie und Handel bis hin zur Gastronomie – beteiligen. Von zentraler Wichtigkeit wäre dabei eine genaue Analyse darüber, wieviel von welchem Produkt, wo weggeworfen wird. Ebenso wären klar definierte Reduktionsziele elementar. Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang, dass das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine entsprechende Strategie zwar seit langem angekündigt, aber noch immer nicht fertig gestellt hat.
Aktionen wie die Aufklärungskampagne des Ministeriums „Zu gut für die Tonne“ sind sicher gut gemeint, werden das tat-sächliche Problem der Lebensmittelverschwendung aber nicht lösen.
Wenn wir langfristig und nachhaltig Lebensmittelverschwendung reduzieren wollen, führt meiner Meinung nach kein Weg an einer gesetzlichen Regelung vorbei. Leider war dies mit der Union nicht machbar. Mit Gottes und Ihrer Hilfe werden wir vielleicht in der kommenden Legislaturperiode die Chance da-für haben.
Den Antrag der Linksfraktion haben wir nicht abgelehnt, weil er von der Linksfraktion kam, wie Sie es unterstellen, sondern weil wir einen breiteren Ansatz verfolgen, auch wenn wir uns in der Analyse des Problems einig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann