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Stefan Rebmann
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Frage von Herbert K. •

Frage an Stefan Rebmann von Herbert K. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Rebmann,

warum will man in einem "Eilverfahren" die größte Grundgesetzänderung seit über 10 Jahren binnen 48 Stunden "durchpeitschen"?

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass hier vollendete Tatsachen vor einer ausführlichen Diskussion in den anstehenden Parteitagen geschaffen werden soll?

Wie wollen Sie Schattenhaushalte zur Umgehung der Verschuldungssgrenzen ausschließen?

Wie beurteilen Sie die Formulierung der neuen Artikel. Ist dadurch eine Privatisierung von Autobahn- und Bundesfernstraßenabschnitten wirklich ausgeschlossen?

Kann man darauf vertrauen, dass die Privatisierung nicht zur Finanzierung zu überhöhten Kosten zu Gunsten von Banken + Versicherungen usw. zu Lasten des Steuerzahlers führt?

Glauben Sie wirklich, dass die Mehrheit der Bürger*innen eine Privatisierung von Bundesfernstraßen, KiTas und Scnhulen möchte? Wird hier nicht die Demokratie parteipolitischem Taktieren geopfert?

Führt die Privatisierung nicht zu einer Umverteilung von unten nach oben?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köhler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Lassen Sie mich zuerst sagen, auch ich lehne die Privatisierung von Autobahnen ab. Mit der kürzlich beschlossen Gründung einer Infrastrukturgesellschaft hat die SPD-Bundestagsfraktion aber gerade nicht einer zunehmenden Privatisierung Tür und Tor geöffnet, sondern, im Gegenteil, gesetzliche Schranken für die Privatisierung von Bundesfernstraßen eingeführt.

Der erste Aufschlag zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen aus dem Hause Dobrindt war für die SPD-Bundestagsfraktion nicht annehmbar. Daher haben meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen harte Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU geführt. Im Zuge dieser Verhandlungen konnten wir gravierende Verbesserungen erzielen. Der Grund dafür, dass die Grundgesetzänderung nun innerhalb kurzer Zeit das Parlament passiert hat, ist nicht, dass wir uns einer sachlichen Diskussion entziehen wollen. Vielmehr ist die Eile der langen Verzögerung durch die Nachverhandlungen mit dem Koalitionspartner und den nur noch wenigen verbleibenden Sitzungswochen bis zur parlamentarischen Sommerpause und zur Bundestagswahl geschuldet. In den intensiven und schwierigen Verhandlungen mit CDU/CSU haben wir als SPD-Bundestagsfraktion zwei entscheidende Grundgesetz-Änderungen bezüglich der Verwaltung der Bundesfernstraßen durchgesetzt:

1) Ausgeschlossen wird eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften. Damit bleibt die Gesellschaft zu 100 Prozent staatlich.

2) Ausgeschlossen wird auch eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, z.B. durch sogenannte Teilnetz-ÖPP. Öffentlich-Private Partnerschaften gibt es bereits – sie werden nicht erst durch das hier vorliegende Regelungspaket ermöglicht. Erstmalig werden nun aber Öffentlich-Private Partnerschaften für ganze Streckennetze oder wesentliche Teile in der Verfassung explizit ausgeschlossen. Vieles, was bislang bei der Einbeziehung privater Betreiber und institutioneller Investoren rechtlich möglich gewesen wäre, ist jetzt erstmals rechtlich ausgeschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion hätte sich eine noch weitergehendere Regelung gewünscht. Dies war jedoch mit der CDU/CSU-Fraktion nicht möglich.

Die Gesellschaft ist zudem nicht kreditfähig. Damit ist die Gefahr einer Aufnahme von privatem Kapital zu hohen Zinsen gebannt. Um effizient wirtschaften zu können, kann die Gesellschaft aber Liquiditätshilfen (zinslose Darlehen) aus dem Bundeshaushalt erhalten, wie andere Bundesgesellschaften auch. Darüber hinaus verhindert dies auch die Entstehung von Schattenhaushalten.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann