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Frage von Patricia S. •

Frage an Stefan Rebmann von Patricia S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Rebmann,

aktuell steht die Privatisierung der deutschen Autobahnen zur Abstimmung und ich frage mich wie das mit dem Grundgedanken einer demokratischen Partei zusammengeht. Der Bürger wird bereits mehrfach zur Kasse gebeten, einmal über die Lohnsteuer, die Sozialabgaben, die Mineralölsteuer, die Fahrzeugsteuer (deren Ausgleich über die Maut wie in anderen Fällen einer "Notwendigkeit" zum Opfer fallen wird), in Zukunft die Maut. Jetzt sollen Autobahnen die vom Bürger finanziert sind auch noch privatisiert werden. Das heißt im Klartext ich zahle für etwas das eigentlich schon mir gehört nochmal um es benutzen zu dürfen und jemand anderes zieht daraus Gewinn.

Eine Änderung des Grundgesetzes ist Hohn an der Gesellschaft, entschieden von jenen die sich vom Beitrag in dieser Hinsicht befreit sehen. Es ist die Eröffnung eines Schattenhaushalts von dem jene profitieren werden die schon jetzt zu viel Macht haben. Gering besiedelte Orte werden darunter leiden für die privaten Gesellschaften nicht "rentabel" zu sein.

Die Privatisierung staatlicher Einrichtungen und Güter hat sich bereits als nicht funktionales Modell mit zunehmendem Verfall erwiesen und noch teurer, wenn der Staat wieder "zurückkaufen" musste, gezahlt vom Bürger. Eine Änderung des Grundgesetzes öffnet Tür und Tor für Missbrauch und Ausnutzung auf allen Ebenen. Dass in Folge auch Schulen oder z.B. unser Wasser privatisiert werden können steht offen und ist juristisch keinesfalls abwegig. Ich habe berechtigte Zweifel daran, dass dem Bundestag die weitreichenden Folgen einer solchen Änderung tatsächlich bewusst sind.

Wie stehen sie dem gegenüber? Wer sorgt für die Einhaltung einer sauberen
Regulierung und Instandsetzung der Autobahnen? Wer soll das steuern? Ein SAUBERES und tragfähiges Konzept hat bisher noch keine Regierung, weder hier, noch im Ausland präsentiert.

Ich kann nur an ihre Vernunft appellieren dem NICHT zuzustimmen.

Mit freundlichem Gruß
P. Sanders

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Sanders,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag und Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte.

Seit Jahren bedarf es dringend mehr Investitionen in die deutsche Verkehrsinfrastruktur. Um den Investitionsstau zu beenden, hat der Bundestag in den letzten Jahren deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Doch organisatorische Mängel verhinderten häufig, dass das zur Verfügung stehende Geld für den Bau von Bundesfernstraßen zielgenau und an verkehrlichen Maßstäben orientiert abfließen konnte. Auch bei Planung und Betrieb gibt es vielerorts unbestreitbaren Optimierungsbedarf. Das ist auf nahezu allen politischen Ebenen erkannt und benannt worden. Eine Reform dieser Strukturen war deshalb dringend geboten.

Der ursprünglich vorgelegte Entwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) enthielt gravierende Mängel hinsichtlich Privatisierung, Struktur, Beteiligung der Politik und Mitarbeiterrechten. Deshalb haben wir, die SPD-Bundestagsfraktion, in langen Verhandlungen wesentliche Änderungen durchgesetzt. Der aktuelle Entwurf schließt eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften nun ausdrücklich aus. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, haben wir den Privatisierungsbestrebungen der Union somit hartnäckig Einhalt geboten.

Darüber hinaus werden in der Debatte sogenannte Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) problematisiert. Die Partnerschaften gibt es bereits – sie werden nicht erst durch das hier vorliegende Regelungspaket ermöglicht. Doch selbst in diesem Bereich konnte nun durch den Einsatz der SPD eine Verbesserung erreicht werden: Erstmalig werden in der Verfassung Öffentlich-Private Partnerschaften für ganze Streckennetze oder wesentliche Teile explizit ausgeschlossen. Damit wird im Grundgesetz selbst ein klares Zeichen gegen die Ausweitung von ÖPP gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hätte sich eine noch weitergehendere Regelung gewünscht. Ein völliger Ausschluss von ÖPP im Grundgesetz, der einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat bedarf, war in der bestehenden Koalition aber leider nicht realisierbar.

Die Infrastrukturgesellschaft soll lediglich einem optimierten Investitionsfluss sowie einer besseren Planung und einem effizienteren Betrieb dienen. Das wirtschaftliche Eigentum an den Bundesautobahnen bleibt jedoch weiterhin beim Bund und geht nicht an die Gesellschaft über. Darüber hinaus verfügt der Bundestag weiterhin über weitreichende Steuerungsrechte. So bedürfen der Gesellschaftsvertrag der GmbH und wesentliche Änderungen ebenso wie der fünfjährige Finanzierungs- und Realisierungsplan der Gesellschaft der vorherigen Zustimmung durch den Haushaltsausschuss und den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Mitglieder des Deutschen Bundestages werden im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten sein.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann