Frage an Stefan Rebmann von Manfred K.
Lieber Stefan Rebmann,
in sozialdemokratischer Tradition stehend interessiert es mich sehr, warum du gegen das Fracking-Verbot gestimmt hast. Sigmar Gabriel hat sich zumindest hierzu enthalten!
Gruß
Manfred Klenk
Lieber Herr Klenk,
bei der besagten Abstimmung handelte es sich klar um ein taktische Manöver der Opposition. Ein undifferenziertes Verbot konnte sich bereits im Bundesrat nicht durchsetzen, trotz Regierungsbeteiligung beider Parteien. Auch wurde in den betreffenden Bundesländern bisher kein pauschales Verbot bereits vorhandener Fördermethoden ausgesprochen. Außerdem fand keine Debatte zu den beiden Anträgen statt, die ich bei einem solch wichtigen Thema für unbedingt notwendig erachte. Noch ein Satz zu Sigmar Gabriel. Der hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, was etwas anderes ist, als eine Enthaltung.
Im Gegensatz zu den Anträgen der Opposition haben wir jetzt ein umfassendes Gesetzespaket verabschiedet, das unkonventionelles Fracking wie es in den USA praktiziert wird, verbietet. Dieses Verbot stellt die erste Säule des Gesetzespakets dar.
Die Expertenkommission begleitet lediglich Probebohrungen wissenschaftlich und berichtet dem Deutschen Bundestag. Dieser wird im Jahr 2021 über die Angemessenheit des Verbots befinden. Mit dem Parlamentsvorbehalt haben wir uns gegen unseren Koalitionspartner durchgesetzt, der diese Entscheidung der Expertenkommission überlassen wollte. Hinzu kommt, dass Probebohrungen nur mit der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung durchgeführt werden dürfen und bundesweit nur vier Probebohrungen zulässig sind.
Die zweite Säule des Gesetzes ist die bessere und strengere Regulierung der herkömmlichen Erdgas- und Erdölförderung.
Das heißt mehr Transparenz, da für alle Fracking-Maßnahmen eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung – und damit eine zwingende Beteiligung der Öffentlichkeit – in der UVP-Verordnung Bergbau eingeführt wird. Außerdem wird ein Register erstellt, das im Internet öffentlich zugänglich sein wird. Hier werden alle Stoffe aufgeführt werden, die bei Fracking oder der Ablagerung von Lagerstättenwasser verwendet werden. Zudem werden die Schutzgebiete ausgeweitet.
Mit dem Gesetz haben wir weltweit betrachtet die stärksten Standards gesetzt und sichergestellt, dass die Gesundheit der Menschen und der Schutz der Umwelt immer Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann