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Frage von Volker G. •

Frage an Stefan Rebmann von Volker G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Rebmann,

das Bundesarbeitsministerium (BMAS) sieht in seinem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassunggesetzes" u.a. die Einführung eines neuen Paragrafen im BGB vor (§ 611a BGB).

Warum möchte die SPD im Rahmen einer Änderung von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung Dienstleistungsverträge als Arbeitsverträge umtitulieren?

Inwiefern sehen Sie persönlich den Gesetzesvorschlag als Zielkonform mit den Anforderungen einer auf Wissen basierende Gesellschaft und dem Grundgesetz Artikel 12?
Der Vorschlag bedeutet ein Berufsverbot für ein Großteil der in der Wissensgesellschaft arbeitenden Solo-Selbständigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Volker Glassl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Glassl,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Februar 2016 zum Thema Werkverträge, auf die ich gerne antworten möchte.
In keiner Weise soll mit dem Gesetz ein Berufsverbot erfolgen. Ich teile Ihre Auffassung, dass die freiberufliche Wissensarbeit ein wichtiger Beitrag für Innovation und Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist. Was mit dem Gesetzentwurf gewollt wird ist, dass abhängige Beschäftigung nicht als selbstständige Tätigkeit und umgekehrt deklariert wird. Es geht hier also darum, zu regeln, auf welcher vertraglichen Konstellation die Tätigkeit erfolgt, nicht darum, die Tätigkeit an sich zu verbieten.

Es ist auch nicht das Ziel, Werkverträge oder Leiharbeit grundsätzlich zu verbieten, aber diese Instrumente dürfen nicht ausgenutzt werden. Dadurch entstehen nämlich Wettbewerbsnachteile für die Unternehmen, die sich schon jetzt regelkonform verhalten. Zudem werden dem Staat durch illegale Vertragskonstellationen Sozialabgaben entzogen. Mit der Gesetzesinitiative zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und anderer Gesetze der Koalition soll genau diese Wettbewerbsverzerrung vermieden werden. Dies sollte im Interesse von uns allen liegen. Einen Verstoß gegen das Grundgesetz kann ich in dem Gesetzentwurf beim besten Willen nicht erkennen.

Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums ist noch nicht in den Ressorts zur Abstimmung zugeleitet. Durch die Blockade der CSU wurde das Gesetzgebungsverfahren aufgehalten und hat das Parlament daher noch nicht erreicht. Wenn der Entwurf nach Befassung der Länder in den Bundestag eingebracht wird, werden wir ihn ausführlich im Parlament diskutieren und in der federführenden Arbeitsgruppe der SPD Bundestagsfraktion Arbeit und Soziales intensiv beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Rebmann, MdB