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Stefan Rebmann
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Frage von Erwin G. •

Frage an Stefan Rebmann von Erwin G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rebmann,

Sie wurden bereits Ende 2014 zum Thema TTIP befragt und erklärten, dass die Implementierung einer Schiedsgerichtsbarkeit für Sie ein Ablehnungsgrund für das Abkommen sein könnte. Nun ist geraume Zeit vergangen und es sieht so aus, dass das TTIP-Abkommen druchgedrückt werden sollte, was auch immer da komme und die EU-Beauftragte Malmström scheint den Bundestagsabgeordneten signalisiert zu haben, dass diese wohl wenig zu melden haben. Wie sich mittlerweile herausstellt, ist die Schiedsgerichtsbarkeit nur eine von vielen sehr bedenklichen Regelungen deren jede einzelne meiner Meinung nach eine Ablehnung rechtfertigen würde. Seriöse Untersuchungen zeigen, dass die positiven wirtschaftlichen Effekte auch langfristig nur marginal wären. Die Gefahren, die durch TTIP auf unser Rechtssystem, unsere wirtschaftliche Ordnung, unsere Bürgerrechte und unser Demokratische Ordungung sind demgegenüber exorbitant. Werden Sie sich Herrn Gabriel, der ja eher TTIP zugeneigt ist entgegen stellen und gegen TTIP aktiv kämpfen, weil es für Ihre Bürger ein wichtiges Thema ist?

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Griesbaum,
Mannheim

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Griesbaum,
vielen Dank für Ihre Frage zum transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP), auf die ich gerne antworten möchte.

Wenngleich ich die Verhandlungen zu TTIP durchaus kritisch begleite, bin ich dennoch verhalten optimistisch, dass wir letztlich über ein gutes Abkommen abstimmen. Gerade die Kritik und der Druck der Öffentlichkeit hat die EU-Kommission zu einem Umschwenken in ihrer Informationspolitik gebracht. So wurde beispielsweise das Verhandlungsmandat veröffentlicht und der Zugang zu den Dokumenten erleichtert. Sicher ist die Informationspolitik der Kommission noch ausbaufähig, die Veränderte Haltung ist aber zunächst einmal ein wichtiger Schritt.
Hinsichtlich der Schiedsgerichte hat sich die Kommission ebenfalls bewegt. Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat eine umfassende Reform der Schiedsgerichte vorgeschlagen. Statt privater Schiedsgerichte soll es nun einen Investitionsgerichtshof geben, der mehr der Funktion eines traditionellen Gerichts entspricht, z.B. soll es, anders als bei privaten Schiedsgerichten, eine Berufungsinstanz geben. Des Weiteren sollen die Klagemöglichkeiten für Unternehmen eingeschränkt werden.

Auf dem Bundesparteitag der SPD im Dezember 2015 haben wir noch einmal unsere roten Linien für ein transatlantisches Freihandelsabkommen klar gemacht:
- Europäische Sozialstandards, wie beim Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz, Datenschutz, Kultur und der öffentlichen Daseinsfürsorge dürfen nicht sinken.
- Es muss einen transparenten Prozess sowie die Zustimmung des Europäischen Parlaments und aller nationalen Parlamente geben.
- In dem Abkommen dürfen keine undemokratischen Schiedsgerichte oder ähnlich demokratieaushebelnde Instrumente enthalten sein.
Den ganzen Beschluss finden Sie unter: https://www.spd.de/aktuelles/bundesparteitag-2015/beschluesse/beschluss-chancen-und-risiken-des-transatlantischen-freihandels /

Der Bundesparteitag ist das oberste Beschlussgremium und diese Linien sind damit auch für Sigmar Gabriel zwingend binden. Erfreulicherweise wissen wir hier auch das Europäische Parlament auf unserer Seite, welches in einer Resolution ebenfalls den Schutz von Arbeitnehmerrechten, die Sicherung der öffentlichen Daseinsfürsorge sowie fortschrittliche Standards beim Verbraucher- und Umweltschutz fordert.
Sollten jedoch, trotz der positiven Entwicklungen in den letzten Wochen und Monaten, die genannten roten Linien überschritten werden, ist ganz klar, dass ich einem solchen Freihandelsabkommen nicht zustimmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Rebmann, MdB