Frage an Stefan Rebmann von Andreas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Rebmann,
ich habe vergeblich nach Ihrer Position zum Tarifeinheitsgesetz gesucht. Unter dem Stichwort findet sich auch nichts auf Ihrer persönlichen Homepage. Das finde ich für einen Gewerkschaftssekretär etwas verwunderlich. Auch würde mich interessieren, wie Sie bei der heutigen Abstimmung votiert haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Schüler
Sehr geehrter Herr Schüler,
vielen Dank für Ihre Frage zum Tarifeinheitsgesetz, auf die ich gerne antworte. Wie Sie auch auf der Seite von abgeordnetenwatch.de sehen, habe ich für das Tarifeinheitsgesetz gestimmt.
Die Entscheidung habe ich mir nicht leicht gemacht und während des Prozesses auch immer wieder Rücksprache mit meinen DGB-Kolleginnen und Kollegen gehalten. Gerade einige der DGB-Gewerkschaften haben vehement eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit gefordert, um Spaltungen innerhalb einer Belegschaft zu verhindern.
Mit diesem Ziel haben wir das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Denn wir sind der Meinung, gleiche Arbeit verdient gleichen Lohn. In keinem Fall wollen wir mit der Tarifautonomie das Streikrecht einschränken oder in die Tarifautonomie eingreifen.
Das Gesetz greift nur für den Fall, dass eine Tarifkollision nicht vermieden werden kann. Dies kann vermieden werden, indem:
-Die Gewerkschaften ihre jeweiligen Zuständigkeiten abstimmen und so dafür sorgen, dass ihre Tarifverträge für verschiedene Arbeitnehmergruppen gelten.
-Die Gewerkschaften übereinkommen, dass der Tarifvertrag einer Gewerkschaft durch den Tarifvertrag einer anderen Gewerkschaft ergänzt werden kann. Ein ergänzender Tarifvertrag könnte etwa zusätzliche Regelungen für eine bestimmte Arbeitnehmergruppe vorsehen.
-Die Gewerkschaften ihre Vorstellungen und Forderungen miteinander abstimmen und dann gemeinsam ihre Tarifverträge in einer Tarifgemeinschaft verhandeln oder inhaltsgleiche Tarifverträge abschließen.
Sollte es zu einer Tarifkollision kommen, wird die Meinung der kleineren Gewerkschaft selbstverständlich berücksichtigt. Sie erhält ein vorgelagertes Anhörungsrecht sowie ein Recht zur Nachzeichnung des Mehrheitstarifvertrages.
Als Mitglied der SPD und als Gewerkschafter im Besonderen, bin ich der Meinung, dass eine funktionierende Sozialpartnerschaft im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Wir wollen mit dem Gesetz dafür sorgen, dass die Tarifautonomie sich auch weiterhin an den Interessen der Gemeinschaft sowie dem Wohl des Gesamtbetriebes und aller dort Beschäftigten ausrichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann, MdB