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Frage von Bilfried H. •

Frage an Stefan Rebmann von Bilfried H. bezüglich Recht

Lieber Genosse Stefan,

wie steht es zur Zeit mit den mir zugesagten Bemühungen in Sachen Strafbarkeit von Mobbing?

Da bekanntlich andere Staaten diesbezüglich entsprechende Regelungen getroffen haben, dürfte es wohl nicht allzu schwierig sein, in dieser Angelgenheit rasch etwas zu bewegen.

Demgemäss meine Anfrage.

Mit freundlichem Gruss

Dein
Bilfried

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Antwort von
SPD

Lieber Bilfried,

zunächst einmal möchte ich mich für die verspätete Rückmeldung zu Deiner Anfrage entschuldigen. Diese hole ich hiermit nach.

Du hattest Dich nach der Möglichkeit erkundigt, entsprechend den Regelungen in anderen Staaten (z.B. Frankreich, Spanien, Schweden) Mobbing als eigenen Straftatbestand aufzunehmen. Eine solche Gesetzesinitiative ist von der schwarz-roten Bundesregierung derzeit nicht geplant und auch im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Im Moment herrscht die Meinung vor, dass Mobbing so vielfältig sein kann, dass ein einzelner Straftatbestand dies nicht abdecken kann, bzw. durch bereits bestehende Tatbestände abgedeckt sind.

Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe ich die Auskunft erhalten, dass die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Auftrag des Bundesministeriums im Rahmen ihres Projekts „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - Wissenschaftliche Standortbestimmung“ Mobbing am Arbeitsplatz untersucht: In einem ersten Schritt soll zunächst eine Bestandsaufnahme des zu Mobbing am Arbeitsplatz vorhandenen Wissens erfolgen, die voraussichtlich Mitte 2015 abgeschlossen sein wird. Danach wird geprüft, ob die verfügbare Datenlage einen umfassenden Bericht zum Thema Mobbing in der Arbeitswelt ermöglicht oder ggf. eine neue Studie initiiert werden muss. Bei guter Datenlage sollen in einer weiteren Phase ab 2016 die vorhandenen Erkenntnisse mit den Akteuren des Arbeitsschutzes erörtert werden. Der Focus wird dabei auf der Erarbeitung operativer Anknüpfungspunkte für den Arbeits- und Gesundheitsschutz liegen.
Das Bundesministerium ist der Meinung, um Mobbing wirkungsvoll zu unterbinden, sind geeignete Präventivmaßnahmen im Vorfeld, das probate Mittel. Es sei notwendig das Thema Mobbing zu enttabuisieren und eine Arbeitsatmosphäre zu schaffen, die allen Beschäftigten gerecht wird. Anstelle neuer rechtsetzender Schritte sollten vor allem die Personal- und Organisationsverantwortlichen in den Betrieben geeignete Präventivmaßnahmen ergreifen, sodass sich alltägliche Konflikte am Arbeitsplatz nicht zu Mobbing-Fällen entwickeln können.

Trotzdem kann in Deutschland Mobbing im arbeitsrechtlichen Verständnis vorliegen und verfolgt werden.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht stellt sich Mobbing als Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und in das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit dar.
Die Achtung der Persönlichkeitsrechte eines Beschäftigten fällt in die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Es obliegt dem Arbeitgeber Betriebsstrukturen und Arbeitsaufgaben so zu organisieren, das einzelne Arbeitnehmer vor einer ungerechten Behandlung durch andere Arbeitnehmer oder durch Vorgesetzte geschützt sind. Erlangt der Arbeitgeber Kenntnis von Mobbing gegenüber einem Arbeitnehmer, so ist er außerdem verpflichtet geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dies abzustellen.
Entsprechend kann ein Mobbingopfer mögliche Rechtsansprüche gegen den oder die Mobbingtäter und den Arbeitgeber haben.

Beim Thema Cybermobbing wird die Koalition in der derzeitigen Legislaturperiode allerdings noch aktiv werden. Die Strafverfolgung von Cybermobbing, also der strafrechtliche Schutz vor Beleidigungen im Internet, soll entsprechend der Koalitionsvereinbarung vereinfacht werden, da die Folgen für die vor einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit diffamierten Opfer als gravierend eingeschätzt werden.
Leider kann ich Dir in meiner Antwort nicht die von Dir erhoffte Rückmeldung geben.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann