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Stefan Rebmann
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Frage von Bertram S. •

Frage an Stefan Rebmann von Bertram S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Rebmann,
was war Ihre Stimme zur Rettung des Pyramidensystems der Kapitallebensversicherungen?
Was ist Ihre Begründung dafür?
Mit freundlichen Grüßen
Bertram Schröder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schröder,

bei der namentlichen Abstimmung zum Lebensversicherungsreformgesetz am 4. Juli habe ich mit Ja gestimmt.

Die Lebensversicherung hat sich als ein Instrument zur Altersvorsorge über viele Jahrzehnte bewährt. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Es gab Ende 2012 in Deutschland etwa 88 Millionen Lebensversicherungsverträge, die oft Laufzeiten von 20 und mehr Jahren haben. Ziel des jetzt beschlossenen Gesetzentwurfes ist es, dass alle Versicherungsnehmer die ihnen zugesagten Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen verlässlich erhalten.

Hierfür war es erforderlich, die Vorschriften zur Beteiligung an den Bewertungsreserven sachgerecht anzupassen. Das Augenmerk lag dabei auf den Bewertungsreserven aus älteren festverzinslichen Wertpapieren, bei denen noch einige Jahre lang hohe Zinszahlungen fällig werden. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven lässt sich dadurch veranschaulichen, dass den Versicherten bei Vertragsbeendigung ein Teil der künftigen Zinszahlungen mitgegeben wird. Nach den seit 2008 geltenden Vorschriften wird Versicherten, deren Vertrag in Kürze abläuft, gegenwärtig ein besonders hoher Teil der künftigen Zinszahlungen mitgegeben. Dies liegt daran, dass die Bewertungsreserven wegen des Niedrigzinsumfelds stark gestiegen sind. Im Ergebnis steht damit ein hoher Teil der künftigen Zinszahlungen nicht mehr der großen Mehrheit derjenigen Versicherten zur Verfügung, deren Vertrag erst später ausläuft. Es war ein Gebot der Gerechtigkeit, diesen unsachgemäßen Effekt in der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu begrenzen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann, MdB