Frage an Stefan Rebmann von Bernd M. bezüglich Familie
Schon heute sinkt die Erwerbsquote rapid bei Menschen über 55. Bei den 55- bis 58-Jährigen sind nur noch 40 Prozent vollzeiterwerbstätig. Bei den 58- bis 63-Jährigen sinkt diese Zahl auf nur noch ein Viertel. Und bei den über 63-Jährigen sind es dann gar nur noch 7,4 Prozent.
Nun hat die Bundesbank vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter noch weiter auf 69 zu erhöhen.
Wie stehen Sie zu diesen Plänen und was halten Sie von der Idee, angesichts der hohen Altersarbeitslosigkeit das Inkrafttreten des Gesetzes über dieRente ab 67 auszusetzen?
Sehr geehrter Herr Merling,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Angesichts der Krise fordere ich, die so genannte Überprüfungsklausel ernst zu nehmen und die Rente mit 67 jetzt auszusetzen: Die Zahl der Arbeitslosen wird wegen der Wirtschaftskrise in den kommenden Monaten deutlich ansteigen. Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass bis zu einem Drittel der sich in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer/innen mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes rechnen muss. Ein Drittel derjenigen, die bereits ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind bereits wieder Hartz IV Bezieher.
Der klassische Neuzugang bei der Arbeitslosenmeldung ist zweigeteilt: Ein Teil ist jung, männlich, gut qualifiziert und hat gerade seine Ausbildung hinter sich oder ist seit ein bis zwei Jahren „Jungfacharbeiter“, der zweite Teil ist nach kurzer Arbeitsphase wieder arbeitslos, vergleichsweise gering qualifiziert und älter.
Die einen kommen also nicht raus – in den Ruhestand, obwohl sie faktisch kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben – und die anderen kommen nicht rein in die Betriebe und können nur unter erheblich erschwerten Bedingungen Familien gründen und sich eine eigene Existenz aufbauen. Die Anhebung des Rentenalters auf 67 bzw. sogar auf 69 Jahre, wie einige Konservative bereits diskutieren, ist deshalb aus meiner Sicht nicht vertretbar.
Auf Grundlage der auf Druck der SPD ins Gesetz aufgenommenen Überprüfungsklausel muss nun neu über die Anhebung des Renteneintrittsalters nachgedacht werden. Die Klausel sieht vor, dass ab 2010 regelmäßig geprüft wird, ob eine Anhebung des Renteneintrittalters angesichts der realen Chancen auf dem Arbeitsmarkt für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch vertretbar ist. Meiner Meinung nach ist dies nicht der Fall.
Außerdem wurde schon bei der Verabschiedung der Rente mit 67 darauf hingewiesen, dass in der Anhebung des Renteneintrittsalters eine versteckte Rentenkürzung steckt. Denn wer vorzeitig in den Ruhestand gehen muss, weil er keinen Arbeitsplatz findet, muss auch Abschläge bei der Rente hinnehmen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Frage zufrieden stellend beantworten konnte und verweise Sie gerne auch noch auf meine Homepage ( http://www.stefan-rebmann.de ), auf der Sie neben vielen weiteren Informationen auch eine Pressemitteilung von mir zu diesem Thema finden können.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rebmann