Frage an Stefan Politze von Hans B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Politze,
Vielen Dank für Ihre Antwort (http://www.abgeordnetenwatch.de/stefan_politze-1239-67132--f416815.html#q416815 ).
Erlauben Sie mir einen Nachfrage zu Ihrem großen Vertrauen in die Staatsanwaltschaft bei dem Ermittlungsverfahren gegen Herrn Edathy.
Zum Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenem Bekunden (auf der PK vom 14.2.2014 http://www.youtube.com/watch?v=l8-O5uot-Yk ) keine Erkenntnisse über strafbares Handeln von Herrn Edathy.
Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft Details aus dem Privatleben des Herr Edathy zum Gegenstand ihrer Öffentlichkeitsarbeit - und damit die Privatperson zum Objekt staatlicher Verfügungsmasse – gemacht. Auch wenn das Ihrem Vertrauen in die Staatsanwaltschaft anscheinend keinen Abbruch tut, ist dieses Vertrauen für mache Bürger zumindest gestört.
Z.B. die Aachener Nachrichten formulieren auch folgende Kritik:
"Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Rechtsordnung gehört die Unschuldsvermutung. Die wird zwar auch im Fall Edathy stets betont. Doch der Hinweis darauf klang in den vergangenen Tagen häufig nur wie eine lästige Floskel. Von Boulevardmedien, die auf den Voyeurismus ihrer Kundschaft setzen, war nichts anderes zu erwarten. Aber deshalb musste ja nicht gleich auch die Staatsanwaltschaft Hannover dem medialem Druck nachgeben und in ein ähnliches Fahrwasser steuern."
Und
"Wenn die Staatsanwaltschaft trotz einer äußerst dünnen Verdachtsbasis Hausdurchsuchungen anordnet, darf sie sich nicht wundern, wenn Juristen ihr Verhalten jetzt in die Nähe von Rechtsbeugung rücken."
http://www.aachener-nachrichten.de/meinung/kommentare/kommentiert-recht-vor-moral-1.763355
Was halten Sie von Seiten der Landesregierung und von Seiten der Staatsanwaltschaft für geboten, dieses Vertrauen wieder zu verbessern. Oder sind Sie der Auffassung, dass es Bürgern dieses Staates nicht zusteht, den Maßstab ihrer beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Beuter
Sehr geehrter Herr Beuter,
im Grunde gibt es zu meinen bisherigen Ausführungen nichts hinzuzufügen.
Die Staatsanwaltschaft Hannover war alleine wegen des Anfangsverdachts verpflichtet ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Dass der Vorgang vorab in die Medien gelangte ist von den Ermittlungsbehörden nicht zu vertreten. Alle Angaben in der Pressekonferenz waren schon vorab in den einschlägigen Medien zu lesen bzw. zu hören. Also auch da ist nichts neues verbreitet worden. Ich schlage vor, dass die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit in Ruhe zu Ende bringen können, damit es ein abschließendes Bild gibt. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung für Herrn Edathy, wie auch für jeden anderen Menschen bezüglich einer ggf. strafbaren Handlung. Bezüglich der moralischen
Frage muss jeder für sich selbst ein Urteil ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Politze