Frage an Stefan Politze von Hans-Georg B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Politze,
Der Presse entnehme ich, dass bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten von dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy NSU-Unterlagen beschlagnahmt wurden. (siehe: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/untersuchungsausschuss-ab-april-edathy-affaere-welche-rolle-spielte-das-bka-12832170.html ).
Dort heißt es: „Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung hatte Edathy entgegen seinen eigenen Angaben doch Geheim-Unterlagen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss in seiner Privatwohnung aufbewahrt. Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung habe auf Anfrage mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover nach der Durchsuchung von Edathys Wohnung insgesamt sechs Vorgänge an den Bundestag zurück gegeben habe.“
Dass diese Unterlagen für die Ermittlungen von Straftaten, derer Herrn Edathy im Durchsuchungsbeschluss verdächtigt wurde, benötigt wurden ist nicht ersichtlich. Dass diese Unterlagen trotzdem gesichtet wurden wirft die Frage auf, ob auch Korrespondenz vom ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy mit Bürgern gesichtet und möglicherweise sogar beschlagnahmt wurden.
Können Sie ausschließen, dass derartige Anfragen von Bürgern an Herrn Edathy oder auch Notizen die Herr Edathy sich zu Bürgergesprächen gemacht hat von der Beschlagnahmung betroffen sind oder waren?
Wie sollen sich Bürger vertrauensvoll an Bundestagsabgeordnete wenden, wenn auch nur der Eindruck entsteht, dass Ermittlungsbehörden Eingaben an Abgeordnete beschlagnahmen könnten?
Ich möchte hierzu auf Artikel 47 Grundgesetz hinweisen: „Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern. Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken unzulässig.“
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Beuter
Sehr geehrter Herr Beuter,
herzlichen Dank für Ihre Mail vom gestrigen Abend. Zu Ihrer Anfrage möchte ich mitteilen, dass es sich bei dem Ermittlungsverfahren um ein rechtsstaatliches Verfahren handelt, welches ich in keinem Punkt zu kritisieren und beanstanden haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass bei der notwendigen Arbeit durch die Ermittlungsbehörden auch die Bestimmungen des Artikel 47 GG eingehalten werden. Was von den in der Presselandschaft berichteten Punkten der Wahrheit entspricht kann ich nicht beurteilen, das ist auch häufig eine Gradwanderung. Nach den Unterrichtungen, die wir im Rechtsausschuss und in der Plenarsitzung des Landtages durch das Justizministerium erhalten haben, sehe ich allerdings keinen Anlass an einem ordnungsgemäßen und rechtsstaatlichen Ablauf zu zweifeln und zwar unter Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Politze