Frage an Stefan Kaiser von Elisabeth K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kaiser,
der Ausbau der Kindertagesstätten ist in der Umsetzung. Man hat die Möglichkeit nach Beendigung der Elternzeit wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren.
Sollten nicht auch die Arbeitgeber Ihren Teil dazu beitragen, es den Müttern, die wieder arbeiten wollen und auch sollen, diese Rückkehr zu erleichtern?
Wie sieht die Lösung dieses Problems aus? Ist eine Mutter gezwungen, Ihre Beschäftigung wieder Vollzeit aufzunehmen, kann man nicht flexible Stundenmodelle entwickeln? Ist hier die Politik in der Verantwortung?
Sehr geehrte Frau Kiesling,
vielen Dank für Ihre Frage. In erster Linie ist es Aufgabe des Bundes und der Länder den Ausbau von Kindertagesstätten voranzubringen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten mit den jeweiligen Steuern Ihren Beitrag, um diese staatliche Aufgabe zu finanzieren. Die Politik steht hier in der Verantwortung und muss dieser gerecht werden.
Eine Kooperation mit den jeweiligen Arbeitgeber der Mütter ist ein zukunftsfähiges Modell, welches den Müttern ermöglicht nahe am Kind einer Erwerbstätigkeit nach zugehen. Einige Wirtschaftsunternehmen haben erkannt, dass sie als Arbeitgeber attraktiver für Ihre Mitarbeiter(innen) werden, wenn eine Kindertagesstätte vor Ort angeboten wird. Diese Idee möchte ich weiter ausbauen und insbesondere die Belange vor Ort, in den Kommunen, stark einbinden.
Eltern, also Väter wie Mütter, haben die Möglichkeit Teilzeit bei Ihren Arbeitgeber zu beantragen. Das Bundesarbeitsgericht hat erst vor kurzem die Rechte der Eltern gestärkt. (vgl. Aktenzeichen 9 AZR 461/11) Die Überarbeitung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wird sicherlich Aufgabe des 18. Deutschen Bundestags sein. Sie sehen also: Es gibt noch viel zu tun.
Beste Grüße
Ihr
Stefan Kaiser