Frage an Stefan Gruhner von Wolfgang K. bezüglich Verkehr
Straßenbau und Abwasserentsorgung gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sind damit gesamtgesellschaftliche, aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgaben. Für die Umsetzung ist eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der Thüringer Kommunalordnung erforderlich. Eine Mindestforderung wäre die Änderung des § 54 Abs. 2 ThürKO (Einnahmebeschaffungsgrundsatz) nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen von einer Soll- in eine Kannbestimmung, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können.
Hier die Fragen:
1. Werden Sie sich als Partei/Wählergemeinschaft für die Abschaffung der Zwangsbeiträge für Abwasserentsorgung und Straßenausbau im Thüringer Landtag einsetzen und aussprechen und werden Sie dementsprechend im Thüringer Landtag für die Änderung der maßgeblichen Gesetze abstimmen?
Ja O Nein O
2. Werden Sie sich nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen als Übergangslösung für eine
Änderung der entsprechenden Gesetze einsetzen und aussprechen, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können, indem die Satzungen nicht erlassen werden?
Ja O Nein O
3. Werden Sie sich als Partei/Wählergemeinschaft für die Änderung der Thüringer Verfassung im Thüringer Landtag einsetzen und aussprechen, um zukünftig Volksbegehren und Volksentscheide über Abgaben und Gebühren zu ermöglichen?
Ja O Nein O
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Wolfgang Kleindienst
Sehr geehrter Herr Kleindienst,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage.
zu 1.)
Nein.
Anders als im Bereich der Wasserversorgung wurden im Bereich der Abwasserentsorgung von den Kommunen zu größten Teilen Anlagen übernommen, die entweder nicht funktionstüchtig waren oder nicht den technischen Anforderungen entsprachen. Hier galt es innerhalb kurzer Zeit erhebliche Investitionen zu tätigen, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Im Bereich Abwasser betragen die getätigten Investitionen etwa das Dreifache der Investitionen im Bereich der Wasserversorgung. Bei einer Ausdehnung des Verbots der Beitragsfinanzierung auf den Abwasserbereich würden aus diesem Grund die Abwassergebühren voraussichtlich erheblich steigen. Eine derartige Steigerung könnte finanziell nicht vom Land abgefangen werden und würde deshalb alle Bürger belasten. Ich bin allerdings dafür, dass wir besonders für den ländlichen Bereich neue Förderprogramme für die Abwasserinvestitionen auflegen. Die CDU-Landtagsfraktion hat beispielsweise ein 50-Mio. Förderprogramm hierfür vorgeschlagen, das zeitnah umgesetzt werden sollte.
Eine generelle Abschaffung der Straßenausbaubeiträge halte ich schlichtweg für nicht realisierbar, da keine Kommune das Geld aufbringen könnte, bisher erhaltene Beiträge zurückzuzahlen.
zu 2.)
Mit der 7. Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurden in §7 Ausnahmefälle definiert, in denen Kommunen erlaubt ist, keine Beiträge zu erheben.
zu 3.)
Ich würde mich zumindest einer Diskussion darüber nicht verschließen und die Argumente sorgsam abwägen.
von der grundsätzlichen Beitragserhebungspflicht möglich ist.