Frage von Frank R. • 14.12.2012

Antwort ausstehend von Stefan Birkner FDP
Raphael Wedemeyer
(...) Allerdings muss bei der Erhöhung der Renten der Conterganopfer stets eine sensible Abwägung zwischen den verständlichen und berechtigten Anliegen der Opfer und den Anliegen aller anderen Gruppen von Menschen mit Behinderungen gefunden werden. Der deutsche Staat trägt heute unter den besonderen juristischen Bedingungen des Conterganskandals quasi sämtliche Leistungen für Contergangeschädigte im Gegensatz zu anderen Staaten. (...)