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Stefan Berger
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Frage von Theo P. •

Frage an Stefan Berger von Theo P. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Dr. Berger,

meine Frau ist austherapierte Schmerzpatientin, hat einen GdB von 80% mit G und Pflegegrad 2.
Sie hat seit 2015 eine Erlaubnis vom BfArM für den Erwerb von Cannabisblüten.
Wegen dem neuen Gesetz hat sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei der Barmer gestellt. Nach 8 Wochen hat sie dann die Absage laut Gutachten des MDK bekommen.
Wie kann es sein, dass der MDK 8 Wochen für eine Entscheidung braucht, obwohl im Gesetz eine Fristvorgabe steht?
Wie kann es sein, dass der MDK keine Krankenakten bekommt, um dann zu entscheiden?
Laut Barmer dürfen sie dem MDK wegen Datenschutz die Krankenakte nicht zusenden.
D. h., dass der MDK nur weiß, dass meine Frau Schmerzpatientin ist, ansonsten kennt er weder das Krankheitsbild, noch die komplette Krankengeschichte meiner Frau.

Soviel zum MDK
Gruß

T. P.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Naturgemäß ist es so, dass ich aus der Ferne Ihren Fall nicht so einfach beurteilen kann. Grundsätzlich scheint hier jedoch ein Fall von Bürokratieversagen vorzuliegen.

Bei solchen Problemen hat sich in der Vergangenheit der Petitionsausschuss des Landtags NRW bewährt. Daher empfehle ich Ihnen den Sachverhalt kurz schriftlich mit persönlicher Unterschrift an den Petitionsausschuss zu senden. Die Anschrift lautet:

Petitionsreferat
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Ich stehe Ihnen in diesem Verfahren auch gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Berger

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