Frage an Stefan Berger von Alex M. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Berger,
Ein thema, welches viele interessiert und erregt, ist die zwangsabgabe für die öffentlichen medien. Ich zahle für meinen Netflix Account. Vieles was ich sehe, ist auf Englisch! Mein Autoradio ist an mein Smartphone angeschlossen und spielt die Musik, welche ich möchte. Millionen Gelder verpuffen sinnlos beim Öffentlich Rechtlichen!
Wie stehen sie zu dem thema? Auf welcher rechtsgrundlage ist diese abgabe überhaupt möglich? Warum greift die politik hier nicht ein?
Mit freundlichen Grüßen
Alex Meier
Sehr geehrter Herr Meier,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Mit der Reform der Rundfunkgebühren zum 1.1.2013 ist entschieden worden, dass sich alle gemeinsam an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen sollen. Ob jemand einzelne Geräte besitzt oder nutzt, spielt zukünftig keine Rolle mehr. Es gilt: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und welche Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag wird für die Möglichkeit gezahlt, sich durch das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot zu informieren, zu bilden und unterhalten lassen zu können.
Mit der Zustimmung zum neuen System wurde eine Gebührenordnung beendet, die für den heutigen Medienkonsum nicht mehr zeitgemäß war und zu viele Ungleichbehandlungen geduldet hat. Schon längst hat sich der Medienkonsum vom Besitz von Fernsehern oder Radios gelöst. Das mobile Internet und der konsequente Fortschritt der Mediengesellschaft belegen, dass ein Rundfunkbeitrag nicht mehr länger an bestimmte Endgeräte gebunden werden kann. Eine Neuordnung der Gebührenordnung war daher längst überfällig. Schwarzsehern und -hörern haben wir mit der Änderung die Möglichkeit genommen, Beitragszahler weiterhin zu benachteiligen, und für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen stellen wir mindestens gleichbleibende Beiträge sicher. Eine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren wollte und will die CDU-Landtagsfraktion unbedingt vermeiden. Durch die breitere Basis der Beitragszahler im Zuge der Reform haben wir uns sogar zukünftige Gebührensenkungen erhofft.
Und diese Hoffnung hat sich auch realisiert, denn es ist eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, der den Rundfunkbeitrag festlegt, verabschiedet worden. Kernpunkt des Vertrags war die Senkung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 48 Cent auf 17,50 Euro ab April 2015 bis zum Ende der Beitragsperiode 2016.
Insofern hat die Reform bereits konkrete Vorteile für jeden gebührenzahlenden Haushalt gebracht, und eine grundsätzliche Evaluierung des neuen Systems wird noch folgen. Insofern können Ihre Anregungen noch in die laufenden Beratungen eingebracht werden.
Sehr geehrter Herr Meier, ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Berger