Frage an Stefan Berger von Annegret F. bezüglich Finanzen
Was sagen Sie, Herr Dr. Berger,
zur aktuellen Debatte rund um Nachtragshaushalt und Finanzpolitik der NRW-Landesregierung?
Sehr geehrte Frau Falkhusen,
nach dem Regierungswechsel wollten SPD und Grüne anstatt 6,6 Mrd. Euro Neuverschuldung, wie von der vorherigen schwarz-gelben Landesregierung geplant, die Kreditaufnahme auf 8,9 Mrd. Euro erhöhen! Das Ganze wurde als „Abschlussbilanz“ von Schwarz-Gelb betitelt und damit die immensen Mehrausgaben begründet.
Die rot-rot-grüne Mehrheit beschloss am 16.12.2010 dann im Landtag tatsächlich insgesamt 8,4 Mrd. Euro neue Schulden.
Gegen diesen Haushalt haben CDU und FDP beim Verfassungsgerichtshof in Münster Klage eingereicht.
Dann der Paukenschlag: Das Landesverfassungsgericht Münster fordert die Landesregierung am 18. Januar per einstweiliger Verfügung auf, den Haushaltsvollzug 2010 zu stoppen – ein in dieser Form bisher einmaliger Vorgang!
Am 25. Januar 2011 geschieht dann Erstaunliches: Der Finanzminister „findet“ insgesamt 1,3 Milliarden Euro. Die Begründung: Im Landeshaushalt 2010 seien zusätzliche Steuereinnahmen und Minderausgaben im Haushaltsvollzug, für den bis Mitte Juli die schwarz-gelbe Regierung verantwortlich war, zu verzeichnen. Welche Haushaltsstellen genau das seien, konnte Minister Walter-Borjans am 25.01. jedoch leider nicht sagen.
Kurz gesagt:
Wer das Vorgehen der Landesregierung von Beginn an verfolgt, muss an seinem Verstand zweifeln. Erst erhöht Finanzminister Walter-Borjans die Neuverschuldung, dann erlässt das Gericht eine einstweilige Anordnung und dann findet die Landesregierung auf einmal 1,3 Milliarden Euro. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen die Frage zufriedenstellend beantworten konnte und sende Ihnen freundliche Grüße
Dr. Stefan Berger