Frage an Steeven Bretz von Daniel G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Steeven Bretz,
als Datenschutzbeauftragter (TÜV ® ) bin auch sehr an Ihrer Antwort zur Frage des Herrn Meißner vom 18.10.2018 interessiert, denn ich stolpere beruflich immer mal wieder (und in letzter Zeit öfters denn je) über eine durch Geheimdienst-Methoden initiierte und angewandte Datenkriminalität zum Nachteil betroffener Bürger und zum Vorteil Privilegierter. Ich möchte die Frage daher auch ergänzen.
Ich dachte ja das dies im Selbstverständnis bürgerlichen Vertrauensvorschusses inbegriffen ist und musste mich besseren Belehren lassen. Ist es denn nicht auch für Sie - aber gewiss auch für den stimmberechtigten Bürger - elementar, schon vor einer Wahl darüber Bescheid zu wissen, ob ein Abgeordneter für einen Geheimdienst (Stasi, BND, CIA, usw.) tätig war oder ist?
Sofern an eine Stimmabgabe eben solche Anforderungen an die Transparenz und Information zu stellen sind, wie bei einer Einwilligung (informierte Einwilligung) im Datenschutzrecht, ist dies dann nicht auch aus Ihrer Sicht zwingend erforderlich und zügig im Gesetz zu verankern, dass jeder Bürger von jedem Beamten oder Bediensteten im Staatsdienst , wissen können muss, ob jemand ggf. auch in geheimdienstlichen Methoden ausgebildet ist und anwenden kann oder wird.
Mit besten Grüßen
D. G.
Sehr geehrter Herr G.,
zunächst wünschen wir Ihnen ein gesundes Neues Jahr. Wir bitten um Verständnis, dass unsere Antwort aufgrund der Weihnachtszeit und des Jahreswechsels erst heute erfolgen kann.
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich zu keinem Zeitpunkt für einen Geheimdienst tätig war oder bin.
Mit freundlichen Grüßen
Steeven Bretz