Frage an Sören Bartol von Markus K.
Ich bin nicht zufrieden mit der Neuregelung des Fracking Gesetzes!
Hier einige Kritikpunkte:
- Das Gesetz tritt erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr in Kraft, in dieser Zeit können die Förderfirmen noch Anträge zur Erdgas- und Erdölförderung, auch Fracking, nach altem Bergrecht stellen und genehmigen lassen und damit die Zeit bis 2021 überbrücken.
- Die Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking ist sachlich falsch und irreführend. Fracking bei konventionellen Lagerstätten, aus denen noch das Letzte herausgepresst werden soll, ist ebenso gefährlich und klimaschädlich wie das bisher noch nicht praktizierte Fracking von unkonventionellen Lagerstätten (Schiefergas und Schieferöl).
- Das Verpressen der giftigen Stoffe, die bei der Förderung zutage treten, bleibt weiterhin erlaubt. Das bringt Gefahren für die Anwohner und für das Grundwasser und kann Erdbeben auslösen.
- Im Falle von Gebäudeschäden durch Erdbeben, auch infolge von Probebohrungen, ist nicht die von uns geforderte Beweislastumkehr vorgesehen, sondern ein Schiedsverfahren, das für die Geschädigten schlechtere Aussichten bietet.
- Die Länder dürfen über Genehmigungen entscheiden, d.h. zum Beispiel Niedersachsen wird voraussichtlich genehmigen, NRW evtl. nach der nächsten Wahl.
- Die Erdölförderung, auch Fracking in Ölschiefer, ist im Gesetz gar nicht geregelt, das heißt, hier kann weiter nach Bergrecht gefördert werden, das uns so gut wie gar keinen Schutz bietet.
Warum also stimmen Sie weiterhin dafür ?
Sehr geehrter Herr Kührs,
die jetzt gefundene Regelung zum Fracking ist ein Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen und ein Erfolg, den wir durch ein großes Engagement der Zivilgesellschaft und kritische Bürgerinnen und Bürger erreicht haben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deren Anregungen aufgenommen und das vorliegende Gesetzespaket durchgesetzt, das Fracking wie in den USA verbietet. Dass das konventionelle Fracking in Sandstein, das in Deutschland bereits angewendet wurde, erlaubt wird, schmälert den Erfolg nur gering. Ein Totalverbot jeglicher Form von Fracking war politisch praktisch aussichtslos – ohne Einigung auf ein Gesetz hätten Unternehmen, die Fracking betreiben wollen, jede Form von Fracking vor Gericht erzwingen können.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages mit CDU und CSU ein sehr gutes Ergebnis erzielt - und das gegen heftige Widerstände der Wirtschaftspolitiker in der CDU/CDU-Bundestagsfraktion: es gibt jetzt eine doppelte Sperre gegen das Fracking im Schiefergestein wie wir es aus den USA kennen. Es gibt ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll und das nur durch eine Mehrheit des Bundestages wieder aufgehoben werden kann. Ansonsten besteht das Verbot weiter. Bis dahin können maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben die Bundesländer die Möglichkeit, Probebohrungen zu untersagen. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft hat bereits erklärt, davon Gebrauch zu machen.
Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet. Auch damit haben wir uns gegenüber CDU und CSU durchgesetzt. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Wahlkreis verantwortlich und wollen uns dem stellen.
Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung mit Risiken verbunden ist. Unser Ziel war und ist es aber nicht die Erdgasförderung in Deutschland gänzlich zu beenden - denn auch wenn die Energiewende schnell vorangeht, werden wir Erdgas noch eine Weile benötigen. Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es aber auch für diese Form der Erdgasförderung neue Regelungen. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen sowie eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.
Zu den von Ihnen genannten Kritikpunkten: Mit den jetzt erhöhten Umweltstandards verhindern wir Gefahren durch Fracking bei konventionellen Lagerstätten. Die eingesetzte Frackflüssigkeit darf insgesamt maximal schwach wassergefährdend sein. Stoffe, die zum Fracking oder zur Ablagerung von Lagerstättenwasser verwendet werden, sowie ihre Menge sind offenzulegen. Dazu wird ein Register im Internet geschaffen. Damit wird Transparenz geschaffen. Es findet ein Grund- und Oberflächenwassermonitoring während und nach den Fracking-Maßnahmen statt. Es gibt eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde. Bei Fracking und auch bei der Ablagerung von Lagerstättenwasser ist immer das Einvernehmen mit den Wasserbehörden notwendig. Flowback (zurückfließende Frack-Flüssigkeiten) darf nicht unter der Erde verpresst werden. Entgegen Ihrer Äußerung fallen Gebäudeschäden unter Erdbebenschäden, Geschädigte haben hier keine schlechteren Aussichten. Es ist ebenfalls nicht zutreffend, dass die Erdölförderung im Gesetz nicht geregelt sei - die Bestimmungen schließen Erdölförderung mit ein. Das Gesetz tritt auch nicht erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr in Kraft - anders verhält es sich nur bei bereits laufenden Anträgen. Die obliegen den zuständigen Behörden in den Bundesländern.
Aus meiner Sicht haben wir als SPD hier viel erreicht: Für Deutschland ist das Gesetzespaket ein Stoppschild für Fracking wie von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Gleichzeitig ist es ein auch international beachtetes Signal, dass Deutschland die Energiewende ohne Fracking vorantreibt. Die wirklich schädliche Form des Fracking wird gestoppt , die weniger schädliche mit strengeren Auflagen als bisher erlaubt, die Erdgasförderung wird sauberer. Mit dieser Lösung sollten alle Beteiligten gut leben können.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol