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Sönke Rix
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Frage von Karl-Heinz K. •

Frage an Sönke Rix von Karl-Heinz K.

Sehr geehrtert Herr Rix,

ich bewohne als Rentner seit 1973 eine DHH in Flintbek, das lt. Bebauungsplan mit Nachtstrom beheizt wird. Meine Stromkosten belaufen sich auf 4.429,44 €. Davon entfallen 1.294,42 €(= 29 %) auf die EEG-Umlage.
So sehr ich für die Energiewende bin: Ich fühle mich abgezockt, weil ich mich der Umlage nicht entziehen kann, die Industrie aber aus den bekannten Gründen jedoch sehr wohl.
Frage: Ist es nicht an der Zeit, die EEG-Umlage für Privatpersonen zu senken, und die Industrie angemessen zu beteiligen ? Daß ich über deren Preise wieder an der Umlage beteiligt bin, ist klar.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Koops

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Koops,

entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihre Frage erst jetzt beantworte.
Ich kann Ihren Ärger gut nachvollziehen, möchte aber an dieser Stelle versuchen, ein wenig Sachlichkeit in die Debatte zu bringen. Meine Antwort fällt deshalb auch etwas länger aus, da das Thema durchaus komplex ist.

Es ist nicht so, dass „die Industrie“ sich der Umlage entziehen kann, wie Sie schreiben. Richtig ist: Sowohl die Industrie als auch die privaten Stromkunden werden an den Kosten für den Umbau unserer Energieversorgung beteiligt. Die sogenannte ‚Besondere Ausgleichsregelung‘, durch die stromintensive Unternehmen nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen, wurde im Rahmen der EEG-Novelle im Jahr 2014 an geltendes EU-Recht angepasst. Künftig gilt die Ausnahmeregelung nur für stromintensive Unternehmen aus Branchen, die durch ein bestimmtes Maß an Strom- und Handelsintensität gekennzeichnet sind. Hierdurch wird die Ausnahmeregelung auf Unternehmen und Branchen beschränkt, die in einem harten internationalen Wettbewerb stehen. Zu bedenken ist: Im internationalen Wettbewerb ist der Strompreis ein wichtiger Erfolgsfaktor. Die Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie und die davon abhängigen Arbeitsplätze wollen wir nicht gefährden. Dazu kommt, dass stromintensive Unternehmen, die wegen einer Belastung mit der EEG-Umlage ihre Produktion möglicherweise ins Ausland verlagern, auch nichts mehr zur Finanzierung der EEG-Umlage beitragen würden.

Aber: Die große Mehrheit der Unternehmen (ca. 96 Prozent) wird auch im Jahr 2015 die EEG-Umlage in voller Höhe zahlen. Nur vier Prozent der Unternehmen sind von der ‚Besonderen Ausgleichsregelung‘ begünstigt und zahlen nicht den vollen Satz für den über eine Gigawattstunde hinausgehenden Verbrauch. Im Jahr 2014 trägt die gesamte Wirtschaft (Industrie rd. 30 Prozent, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen rd. 20 Prozent) etwa die Hälfte der EEG-Umlage. Private Verbraucherinnen und Verbrauchen tragen gut 35 Prozent, Landwirtschaft, Verkehr und öffentliche Einrichtungen tragen rd. 15 Prozent zum Aufkommen der EEG-Umlage bei. Diese Verhältnisse werden sich auch im kommenden Jahr nicht nennenswert ändern.

Allerdings ist die EEG-Umlage von 2014 auf 2015 leicht gesunken (von 6,24 ct/kWh auf 6,17 ct/kWh). Auch in den nächsten Jahren ist eher mit einer Stabilisierung bzw. mit einem weiteren Rückgang der EEG-Umlage zu rechnen. Aktuell gibt es auf den EEG-Konten einen Überschuss von ca. 4,5 Mrd. EUR, der bei der Berechnung der EEG-Umlage für das Jahr 2016 berücksichtigt werden wird.

Gleichzeitig dürfte aber auch klar sein, dass eine stärkere Belastung von Industrie und Unternehmen nicht automatisch zu einer Entlastung bei den Haushaltskunden führen wird. Vielmehr ist – bei entsprechenden Wettbewerbsbedingungen – damit zu rechnen, dass Mehrkosten in der Produktion von Vorprodukten u.a. dann in höheren Preisen von Endprodukten für Haushalte und Letztverbraucher zu finden sein werden – wie Sie es ja auch in ihrer Fragestellung vermutet haben. Somit würde eine eventuelle Mehrbelastung oder Umverteilung in Richtung Unternehmen/Industrie lediglich eine „Umdeklaration“ der „Mehrkosten“ weg von der EEG-Umlage bei Strom zu höheren Preisen von Endprodukten darstellen.

Seit ca. drei, vier Jahren kann man aber erkennen, dass Versorger in den sog. Wettbewerbstarifen die gesunkenen Beschaffungskosten an die Endkunden weitergeben. Gleichzeitig kann man aber auch feststellen, dass in den sog. Grundversorgungstarifen keine Weitergabe gesunkener Beschaffungskosten erfolgt; vielmehr stellt man dort seit ein paar Jahren einen Anstieg der Gewinnmarge fest. Da die Kunden in den sog. Grundversorgungstarifen kein Interesse haben zu wechseln (oder auch nicht können), sehen einige Versorger die Möglichkeit, hier einen Ausgleich bei den Einnahmen vorzunehmen.

Ein ähnliches Problem hinsichtlich der fehlenden Wettbewerbsintensität (wie bei der Grundversorgung) gibt es auch auf dem „Markt“ für Heizstrom. Bereits im Jahre 2009/10 hatte das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung beim Heizstrom durchgeführt und sich dabei sehr kritisch hinsichtlich Marktzugang und Wettbewerbsintensität geäußert.
In zahlreichen Verfahren hatte das Bundeskartellamt einige Versorger zum Abbau von Marktzutrittsschranken und/oder zur Rückzahlung von Geldern bzw. zum Absenken von Heizstromtarifen gezwungen. Da das Segment des Heizstroms weiterhin aber ein kleines Marktsegment ist, auf dem es nur wenig Wettbewerb geben dürfte, kann es gut sein, dass eventuell auch in Ihrem Fall wieder ein Versorger dieses Segment nutzt, um höhere Margen zu verdienen und/oder Verluste aus anderen Bereichen auszugleichen.

Deshalb wäre es möglicherweise eine Option – mit Verweis auf die gesunkenen Beschaffungskosten und gesunkenen Großhandelspreise und mit einem Hinweis auf die Sektoruntersuchung und die Verfahren aus dem Jahr 2009/2010 –Ihren Versorger um eine Absenkung der Tarife zu bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix

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