Frage an Sonja Steffen von Reinhard G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Steffen,
nächsten Mittwoch will sich die Ministerkonferenz unter Leitung von Frau Merkel treffen, und könnte sehr weitreichende Dinge beschließen. In welcher Form sind die Parlamente bei den Beschlüssen oder der Erstellung der Beschlussvorlagen beteiligt? Stimmt es, dass in einer Beschlussvorlage steht, dass alle Menschen mit Erkältungs-Symptomen in Quarantäne gehen sollen? Werden alle Beschlussvorlagen vorher öffentlich gemacht?
Das Infektionsschutzgesetz, bei dem in dieser Woche im Bundestag über Änderungen debattiert wird, greift tief in die Rechte der Bevölkerung ein. Zudem kann es zu Auswirkungen auf die Wirtschaft kommen, die nicht gleich abzusehen sind. Wie ist hier der notwendige vollständige Parlamentsvorbehalt auf Bundes- und Länderebene gesichert?
Mit freundlichen Grüßen
Lieber Herr G.,
danke für Ihre Frage. Mit dem gestern beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetz haben wir zunächst vor allem eine ordentliche gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen geschaffen. Diese sind, da stimme ich Ihnen zu, für die Bevölkerung und Wirtschaft sehr weitreichend. Das war wichtig, damit wir als Parlament die Voraussetzungen und möglichen Handlungsoptionen für Bundes- und Landesregierungen konkreter gestalten. Somit sind am Ende wir es als Gesetzgeber, die die Rahmenbedingungen für Entscheidungen der Regierungen setzen.
In diesem Rahmen können und müssen sich die Ministerpräsident:innen und die Kanzlerin auf angemessene Maßnahmen einigen. Von einer Beschlussvorlage, nach der Menschen mit Erkältungssymptomen zur Quarantäne aufgefordert wurden, habe ich auch gehört, sie wurde allerdings intern bislang verworfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Amalie Steffen