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Frage von Thomas L. •

Frage an Sonja Steffen von Thomas L. bezüglich Gesundheit

Betreff: Corona Pandemie und Gefahr eines Impfzwanges

Sehr geehrte Frau Steffen

Werden Sie sich gegen eine Impfzwang der Bevölkerung einsetzen.

Zita: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder würde in Deutschland eine generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus befürworten. „Für eine Impfpflicht wäre ich sehr offen“, (Stuttgarter Zeitung vom 23.4.2020)

Werden Sie sich auch gegen einen indirekten Impfzwang einsetzen (zb. durch indirekten Zwang duch einen Immunitätsausweis und deren weiterer Konsequenzen wie bereits von Hr. Spahn in einem ersten Gesetzentwurf zur Änderung des IFSG gefordert).

Werden Sie sich für eine Selbstbestimmte Impfentscheidungen nach einer wissenschaftlichen Risiko Nutzen Analyse einsetzen.

Das ist sehr wichtig für mich und meine Familie. Und ebenfalls für spätere Wahlentscheidungen von großer Wichtigkeit.

Hochachtungsvoll

Thomas Leidinger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Leidinger,

ich bin ebenso wie Sie immer für eine selbstbestimmte Entscheidung, wenn es um Gesundheitsfragen geht. Eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 wird es nicht geben. Sie stand und steht nicht zur Debatte. Sie war auch in keiner Fassung des Gesetzentwurfes für ein Zweites Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen, auch nicht zwischen den Zeilen.

Wir haben uns außerdem gegen die Regelung einer Immunitätsdokumentation für SARS-CoV-2 in diesem Gesetz ausgesprochen. Es ist zwar für Medizinerinnen und Mediziner nichts Ungewöhnliches, Immunität zu bestätigen. Auch heute können entsprechende Befunde, zum Beispiel für Röteln oder Hepatitis im Impf- oder Mutterpass dokumentiert werden. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass derzeit für SARS-CoV-2 kein gesicherter Nachweis der Immunität möglich ich ist. Auch nach einem ggf. möglichen und positiven Antikörpertest wissen wir heute nicht, ob und wie lange die konkrete Person tatsächlich immun ist. Wenn sie immun wäre, wissen wir nicht, ob die Person trotzdem das Virus weiter trägt und damit auch weitergeben kann. Solange die Frage der Infektiosität nicht geklärt und eine Immunität nicht sicher nachweisbar ist, kann und darf sie auch nicht dokumentiert werden. Alles andere wäre leichtsinnig.

Sollte zukünftig eine wissenschaftlich gesicherte Aussage zur Immunität und Infektiosität bezüglich SARS-CoV-2 möglich sein, hätte die Person, die einen entsprechenden Test durchführen lässt, einen Anspruch auf die Dokumentation seines Ergebnisses, sofern sie das möchte. So ist das auch bei jedem anderen medizinischen Testbefund und auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmun-gen der Fall. Entscheidend ist, dass daraus keine Stigmatisierung entstehen darf. Der Gesetzgeber hat dann darauf zu achten, dass für diese Personen keine anderen Freiheits- oder Persönlichkeitsrechte gelten. Und das werden wir auch tun.

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Amalie Steffen