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Frage von Mareike M. •

Frage an Sonja Steffen von Mareike M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Steffen
In ihrem «Brief der Woche» vom 5.4.2019 auf ihrer Webseite schreiben sie wörtlich «Was mich besonders freut: Die Abgeordnete der AfD Harder-Kühnel ist nicht zur Bundestagsvizepräsidentin gewählt worden. Selbst für die einfache Mehrheit hat es nicht gereicht. Keine Stimme für Menschenrechtsverachter!» (https://sonja-steffen.de/component/jdownloads/send/2-newsletter/16-brief-der-woche-05-04-2019.html). Sie wollen also unter keinen Umständen einen Kandidaten der AfD wählen, egal wen diese Fraktion vorschlägt und fordern alle anderen Abgeordnete des Deutschen Bundestag auf es ihnen gleichzutun. Sie sind doch Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung wäre es da nicht ihre Pflicht die Einhaltung der Geschäftsordnung sicherzustellen? Und die lautet in § 2 (1) «Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.» Mit ihrem «Brief der Woche» rufen sie also eindeutig zum Bruch der Geschäftsordnung auf oder wie sehen sie das? Als Juristin? Als Justiziarin der SPD-Fraktion? Und ausgerechnet sie wollen jetzt auch noch Justizministerin werden (http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/SPD-Frau-aus-MV-bald-Bundesjustizministerin)? Mit der Rückendeckung von 11,6% ihrer Wähler bei der letzten Bundestagswahl? Antworten sie mir?
Mit freundlichen Grüssen
M. M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

schön dass Sie meine Webseite besuchen und den Brief der Woche gelesen haben. Ich berichte regelmäßig über meine Arbeit und sage auch meine Meinung öffentlich. Das macht ja nun nicht jedes Mitglied des Deutschen Bundestages, aber ich finde, die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht darauf.
In der Tat kann ich mir im Moment nicht vorstellen, ein Mitglied der AFD- Fraktion im Deutschen Bundestag zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter des Bundestagspräsidenten zu wählen.
Sie sind jeweils Mitglied einer Partei, die rechtsradikale Umtriebe in und aus ihren Reihen heraus duldet, oder sich zumindest nicht eindeutig von solchen Umtrieben abgrenzt. Es gibt Kräfte innerhalb der AFD, die der NPD, Pegida, oder der Identitären Bewegung nahe stehen. Immer wieder gibt es aus Reihen der AFD fremdenfeindliche und menschenverachtende Äußerungen.
Herr Gauland bezeichnet die Zeit des Nationalsozialismus als "Fliegenschiss in der deutschen Geschichte" und Herr Höcke das Holocaustdenkmal in Berlin als "Mahnmal der Schande".
Ich könnte jetzt mit der Auszählung so weiter fortfahren. Das lasse ich aber jetzt aus Zeitgründen.
Für mich ist aber klar, dass ich niemanden wähle, der oder die sich nicht eindeutig von sowas abgrenzt, sich nicht eindeutig zur Demokratie, zu den demokratischen Institutionen, zur Pressefreiheit, zur Meinungsfreiheit, zum Grundgesetz bekennt.
Artikel 1 des Grundgesetzes sagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Da steht nicht, die Würde der Deutschen ist unantastbar. Die Würde aller Menschen ist unantastbar! Bei vielen Reden von Abgeordneten der AFD im Bundestag hatte ich schon den Eindruck, dass die universelle Anerkenntnis des Artikel 1 des Grundgesetzes nicht möglich ist.
Eine klare Abgrenzung zu Rechtsradikalen in Wort und Tat und ein uneingeschränktes Bekenntnis zum Grundgesetz ohne Relativierung sind für mich Grundvoraussetzungen um jemanden zu wählen.
Übrigens ist die Geschäftsordnung kein Gesetz. Sie regelt den parlamentarischen Umgang. Deswegen hat es mit Justiz oder Justiziarin auch nichts zu tun. Am Ende werden die Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Bundestages aber gewählt. Und Sie brauchen eine Mehrheit. Sie zitierten ja nur § 2 Absatz 1. Das und wie gewählt wird ist in den Absätzen 2 und 3 geregelt. Per Gesetz hat keine Fraktion ein Recht auf eine bestimmte Position. Am Ende wird demokratisch entschieden, wer welche Aufgabe für den Deutschen Bundestag wahrnimmt. Bei dieser Abstimmung hat jeder Abgeordnete und jeder Abgeordnete eine Stimme. Wie ich mit meiner Stimme umgehe und was mich dabei leitet, habe ich Ihnen mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Steffen