Frage an Sonja Steffen von Franziska S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Stetten,
aktuell vertreten Sie den Afghanen Nasibullah S. vor Gericht. Dazu habe ich die folgenden Fragen:
1. Lassen es ihre wichtigen Aufgaben als Bundestagsabgeordnete zu, nebenher aufwändige Mandate als Anwältin zu übernehmen?
2. Erzielen Sie zusätzlich zu Ihren Diäten als BT-Abgeordnete auch Einnahmen aus dieser Anwaltstätigkeit?
3. Halten Sie es für einen Interessenskonflikt einerseits die Wähler der Bundesrepublik Deutschland politisch zu vertreten, andererseits einen deutlichen Anteil Ihrer Arbeitsleistung dafür aufzuwenden einen Ausländer zu vertreten?
4. Ist Nasibullah S. in Afghanistan gefährdeter als die anderen ca. 40 Mio Einwohner dieses Landes, insbesondere die Frauen?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfragen.
Mir ist wichtig, die Tätigkeit als Abgeordnete und als Anwältin in einen angemessenen Ausgleich zu bringen, und ich habe das Gefühl, hierzu eine gute Praxis entwickelt zu haben. Gerade meine Erfahrung als Anwältin ist es, die mir einen besseren Blick auf den Alltag der im Bundestag beschlossenen Gesetze erlaubt.
Meine Arbeit als Anwältin ist naturgemäß vergütet. Diese Einnahmen lege ich entsprechend den Vorgaben des Bundestages auch offen. Sie finden Sie auf meiner Bundestags-Seite oder hier auf abgeordnetenwatch.de
Die Abschiebung von Nasibullah S. war unrechtmäßig und ist deswegen richtigerweise rückgängig gemacht worden. Es ist unerlässlich, dass jeder in unserem Rechtstaat darauf vertrauen kann, dass der eigene Fall in einem ordnungsgemäßen Verfahren behandelt wird. Dies gilt gerade auch für Asyl- und Aufenthaltsfragen, in denen die Betroffenen ihre Hoffnung auf eine sichere Zukunft auf unsere Institutionen setzen. Ich denke, das ist für viele meiner Wähler genauso wie für mich ein guter Grund, als Anwältin in Ausländersachen aktiv zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Steffen