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Frage von Mareen P. •

Frage an Sonja Steffen von Mareen P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Steffen,

die Zahl der befristeten Arbeitsverträge bei Neuanstellungen nimmt zu: 45 % der neuen Arbeitsverträge in 2016 sind befristet; in der Gruppe der 25-39-jährigen sind es 50 % (Tagesthemen vom 06.09.2017). Neue (sachgrundlos) befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber, zum Beispiel dem Land, sind nach Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gar nicht möglich. Wie bewerten Sie die Auswirkungen des TzBfG in dieser Hinsicht? Gibt es Bestrebungen, das Gesetz je nach Arbeitnehmer (öffentlich, privat usw.) zu differenzieren? Welche konkreten Schritte werden Sie in den nächsten vier Jahren unternehmen, um die Zahl der befristeten Arbeitsverträge zu reduzieren und das Verbot der Wiederanstellung beim selben Arbeitgeber aufzuheben?
M. P.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage.
Es gibt kein Verbot der Wiedereinstellung beim selben Arbeitgeber. Ganz im Gegenteil, durch das Gesetz wird durch eine Wiedereinstellung der Arbeitsvertrag sogar entfristet. Dadurch werden die Beschäftigten gestärkt!
Ich sehe jedoch auch, dass das oft dazu führt, dass Mitarbeiter keinen neuen Vertrag bekommen um die Festanstellung zu umgehen. Daher werden wir in der kommenden Legislatur die sachgrundlose Befristung abschaffen um mehr Menschen einen sicheren Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Mein Ziel ist es unbefristete, tariflich bezahlte Arbeit bei guten Arbeitsbedingungen wieder zum Normalfall zu machen!

Mit herzlichen Grüßen
Sonja Steffen