Frage an Sonja Steffen von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Steffen,
Ich frage mich auch wie andere Betroffene,die seid 2001 in voller Erwerbsminderungsrente sind. Warum gelten die Änderungen ab 1.Juli 20017 nicht für uns? Sind wir Bürger 2.Klasse?In den 15 Jahren betrug die Erhöhung meiner Erwerbsunfähigkeitsrente ca 100 Euro. Wann gelten die neuen Gesetze für uns? Bitte um Antwort, aber nicht wieder wie vor 2 Jahren (ich müßte Verständnis haben, daß wir Erwerbsminderungsrentner vom Jahr 2001 auch im Jahr 2018 die Vergünstigungen bekommen.) Gelten die Gesetze der Regierung nicht mehr für Alle Menschen die in Deutschland geboren und gearbeitet haben? Wann bekomme ich wie andere Erwerbsgeminderte vom Jahr 2001 die gleichen Rechte wie Die Begünstigten der neuen Reform ? Die Spd will doch Soziale Gerechtigkeit schaffen, wo bleibt diese Gerechtigkeit für uns?
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Demski
Sehr geehrte Frau Demski,
ich danke Ihnen sehr für Ihre Frage. Ich kann Ihre Kritik gut verstehen.
Gerne schließe ich mich meinem Kollegen Matthias Miersch an, der Ihnen auf eine ähnliche Anfrage bei abgeordnetenwatch.de am 14.12.2017 antwortete.
Auch ich habe mich über das Ergebnis zum Koalitionsausschuss im November 2016 gefreut. Damit setzt die Koalition von SPD und CDU/CSU das wichtige Thema Erwerbsminderungsrente auf ihre politische Agenda. Wir haben festgestellt, dass es in den letzten Jahren eine Tendenz gibt, dass immer mehr Rentnerinnen und Rentner gefährdet sind von Altersarmut. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, hat sich der Koalitionsausschuss darauf verständigt, die Zurechnungszeit für Rentenneuzugänge zwischen 2018 bis 2024 schrittweise vom 62. auf das 65. Lebensjahr zu verlängern. Mit dieser Verlängerung der Zurechnungszeit wird für Erwerbsgeminderte ein weiterer Schritt zur Vermeidung von Altersarmut getan. Dadurch wird die Alterssicherung noch einmal spürbar verbessert. Der Gesetzesentwurf hierzu liegt jedoch leider noch nicht vor, soll aber noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.
Doch der Beschluss des Koalitionsausschusses sollte aus meiner Sicht im Gesetz noch ausgeweitet werden. Ich bin wie Herr Miersch Mitglied der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion und stimme mit ihm und Ihnen überein, dass die Verlängerung der Zurechnungszeit nur für neue Fälle nicht gerecht ist. Ich werde mich in den parlamentarischen Beratungen dafür einsetzen, dass auch bisherige Erwerbsminderungsrentnerinnen- und rentner wie Sie von der Besserung profitieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Steffen