Frage an Sonja Steffen von Peter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Steffen,
2007 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im deutschen Bundestag durch Mitglieder der CDU/CSU und der SPD verabschiedet. Damit wurde ein weitreichendes Instrument zur anlasslosen Überwachung der Telekommunikations- und Internetnutzung etabliert. Dieses Gesetz wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin gab es immer wieder Bestrebungen die Vorratsdatenspeicherung einzuführen, welche mit massivem Widerstand aus der Zivilbevölkerung (Petitionen, Demonstrationen etc.) beantwortet wurden.
Nun gibt es wieder einen Versuch die Vorratsdatenspeicherung einzuführen und auch die SPD gibt an, für das Gesetz zu stimmen.
Haben Sie auch vor für das Gesetz zu stimmen?
Wenn ja,...
... wie begründen Sie die anlasslose Überwachung der Telekommnuikation und Internetnutzung der Bürger? Was versprechen Sie sich davon?
... kennen Sie Studien, die belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung ein sinnvolles Instrument ist? Wenn ja, welche?
... wie kann Missbrauch ausgeschlossen werden? Bedenken Sie dabei bitte die derzeitige Berichterstattung über die NSA und den BND!
... wie ist die Überwachung mit dem Grundgesetz vereinbar?
... wieso wird das Gesetz immer wieder versucht, dass Gesetz einzuführen, auch wenn es bereits mehrmals nicht geklappt hat?
Sehr geehrter Herr Müller,
gerne antworte ich auf Ihre Nachricht vom 28. April 2015, in der Sie sich besorgt über die geplante Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung äußern.
Auch ich stehe einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, wie sie von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordert werden, skeptisch gegenüber.
Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in unserer digitalen Welt bewahren zu können, hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 15. April 2015 klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten vorgelegt. Sie orientieren sich streng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Die Leitlinien sehen vor, die Speicherung nur in äußert engen Grenzen und für maximal zehn Wochen zuzulassen. Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert. E-Mails sind grundsätzlich von der Speicherung ausgenommen. Und Betroffene müssen über den Abruf ihrer Daten informiert werden. Die rechtlichen Hürden für das Abrufen von Daten sind also sehr hoch. Die Verwendung dieser Daten wird durch strikte Vorgaben geregelt. So ist der Katalog der Straftaten beispielsweise klar auf schwerste Straftaten beschränkt und dient keineswegs der „anlasslosen Überwachung“, wie Sie befürchten.
Sie sprechen das 2007 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung an, das 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Die Mitte April dieses Jahres von Bundesminister Maas vorgelegten Leitlinien sind wesentlich restriktiver als das ehemalige Gesetz. Deshalb halte ich sie für eine gute Grundlage für das anstehende parlamentarische Verfahren. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass sich die genannten Grundsätze ohne Ausnahmen auch in den gesetzlichen Detailregelungen wiederfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Steffen, MdB