Frage an Sonja Steffen von Mathias E. bezüglich Wirtschaft
Sehr verehrte Frau Steffen, demnächst steht die Abstimmung zum ESM/EFSF an.
Sie wissen, worum es beim ESM/EFSF geht. Nachdem in letzter Zeit der Umfang, den dieser ESM/EFSF haben soll, immer größer wurde, geht es mir auch darum, dass
- die Beschlussorgane des ESM/EFSF nicht demokratisch gewählt und besetzt sein sollen
- sich diese Organe unbegrenzte Immunität garantieren lassen wollen
- es keinen Einfluss der nationalen Parlamente, und damit keinerlei demokratische Kontrolle, des ESM/EFSF geben soll
- der ESM/EFSF-Vertrag nach Inkrafttreten nicht kündbar sein soll, es also keinerlei Möglichkeit zum Ausstieg aus der Umverteilung von Steuergeldern zwischen den Staaten geben soll
- der ESM/EFSF-Vertrag nach Meinung einiger Verfassungsrechtler gegen das Grundgesetz verstößt
- in den letzten Tagen schon diskutiert wird, wie man es hin bekommen kann, dass Banken direkt auf den ESM/EFSF zugreifen können und das Geld ihnen nicht, wie ursprünglich geplant, durch die einzelnen Staaten und deren Nationalbanken zugeteilt wird
Der Bund der Steuerzahler hat den Vertrag dankenswerter Weise übersetzt, einer juristischen Prüfung unterzogen und kommentiert. Unter dem Titel „Blendwerk für leichtgläubige Bundestagsabgeordnete“ heißt es hier u.a.: „Die Kündigung des Fiskalpaktes oder des ESM ist nicht möglich. Kein vernünftiger Bürger unterschreibt in Gelddingen, speziell bei Bürgschaften und Garantien, einen Vertrag auf Ewigkeit, verzichtet auf Rechenschaft, überlässt die Honorarfestsetzung seines Beauftragten diesem selbst und gewährt ihm zusätzlich, gewissermaßen als Sahnehäubchen, umfassende Immunität gegen Strafverfolgung auch bei Veruntreuung und Geldverdummung. Wer dies im normalen Leben tut, wird üblicherweise als nachweislich unzurechnungsfähig entmündigt. Und dabei geht es beim ESM sogar um Hunderte Milliarden, wenn nicht Billionen“.
Ich denke, Sie sollten diesem Werk nicht zustimmen. Wie stehen Sie dazu? Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.
Ihr Mathias Ebert
Sehr geehrter Herr Ebert,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Mai 2012, in dem Sie die Hilfsprogramme Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) und Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) thematisieren. Ich habe dem ESM bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 29. Juni 2012 zugestimmt, weil ich glaube, dass er ein wichtiger Baustein zur Lösung der dramatische Krisen sein kann, die wir in Europa haben. Er überführt die bisherigen provisorischen Rettungsschirme in eine dauerhafte Institution und bietet damit auch einen sicheren Rahmen für weitere finanzielle Hilfen. Der ESM ermöglicht es, wichtige Bereiche unserer Volkswirtschaften und letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor der Krise der Finanzmärkte zu schützen.
Sie machen Bedenken hinsichtlich der Beteiligung der nationalen Parlamente geltend. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 7. September 2011 und 28. Februar 2012 den Bundestag in seinen Rechten gestärkt und die Bedeutung der parlamentarischen Haushaltsautonomie wieder thematisiert. So schreibt zum Beispiel Karlsruhe vor, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, vor Übernahme der Gewährleistungen im Rahmen des Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen. Die Vorgaben dieser Entscheidung sowie die des Urteils über die Beteiligungsrechte des Bundestages beim EFSF werden künftig umgesetzt. Die Haushaltsautonomie des Bundestages ist also verfassungsrechtlich abgesichert.
Am Beispiel Griechenlands konnten wir sehen, was eine zu hohe Staatsverschuldung auslösen kann. Es gibt einen Punkt der Staatsverschuldung, der das Gesamtsystem über Nacht in die Insolvenz treiben kann. Und es besteht die Gefahr, dass eine Kettenreaktion ausgelöst wird, welche den Wirtschaftsstandort Europa insgesamt schwer erschüttern würde. Weil die Hilfsmaßnahmen der Vergangenheit nicht ausreichend waren, gerieten die Menschen vieler Länder unter extremen Druck, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit nahm drastisch zu. Die Tatsache, dass die europäischen Länder untrennbar miteinander verbunden sind, lässt vor diesem Hintergrund keinen Raum für ein strikt nationalstaatliches Denken, das gilt besonders in Krisensituationen. Der ESM hat in diesem Kontext die wichtige Funktion, den krisengeplagten Staaten unter die Arme zu greifen.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja
Steffen, MdB