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Frage von Thilo M. •

Frage an Sonja Steffen von Thilo M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Steffen,

der Presseberichterstattung nach haben Sie als Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dafür gestimmt, dass Bundestagsabgeordnete keine freies Rederecht mehr besitzen, sondern nur noch dann reden dürfen, wenn ihre Fraktion es erlaubt. Ich beziehe mich folgende Presseberichterstattung darüber:

Rederecht im Bundestag: Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/rederecht-im-bundestag-fraktionen-planen-maulkorb-fuer-abgeordnete-1.1332338

Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,827499,00.html

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung, sich selbst und ihren Bundestagsabgeordnetenkollegen einen Maulkorb verpassen zu wollen? Degradieren Sie sich dadurch nicht selbst zum Stimmvieh?

Mit freundlichen Grüßen

Thilo Mühlberger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mühlberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses über eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) wurden zurückgezogen und die Fraktionen werden sich in den kommenden Wochen erneut mit der Problematik beschäftigen.

Es geht in erster Linie darum, eine Verfahrensregelung zu schaffen, die sowohl die Funktionsfähigkeit des Parlaments als auch das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten sicherstellt. Das Rederecht der Abgeordneten soll auf keinen Fall beschnitten werden.

Hintergrund für die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses war, dass der Bundestagspräsident bei einer Debatte zur Euro-Rettung erstmals zwei Abgeordneten der Koalitionsfraktionen zusätzliche Redezeit in der Aussprache eingeräumt hatte, damit sie ihre abweichende Meinung darstellen konnten. Dieses Vorgehen ist im Gegensatz zu der persönlichen Erklärung zur Abstimmung und der Kurzintervention, die von jedem Abgeordneten während der Debatte zur Stellungnahme genutzt werden kann, in der Geschäftsordnung nicht geregelt.

Die von der Fraktionsmeinung abweichenden Abgeordneten sollen auch weiterhin zu Wort kommen und das Rederecht der Abgeordneten wird auch in Zukunft nicht von der Zustimmung der Fraktionen abhängen. Leider sind hier die vom Geschäftsordnungsausschuss vorgeschlagenen Regelungen in der Presse teilweise falsch wiedergegeben worden.

Mögliche Änderungen der Geschäftsordnung werden in den nächsten Wochen ausführlich beraten werden. Ich hoffe, dass wir diese Diskussion nutzen können, um die Debattenkultur im Deutschen Bundestag zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Steffen