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Frage von Almuth G. •

Frage an Sonja Steffen von Almuth G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Steffen,

ich möchte mit meiner Frage an das am 12/11/ hier auf abgeordnetenwatch an Sie gerrichtete Schreiben von Manfred Burger anknüpfen (Thema: Bedingungsloses Grundeinkommen).

Herr Burger erwähnt, dass unser vorsorgender Sozialstaat mit Druck, Erzeugung von Angst und Zwängen arbeitet. Ich möchte mich hiermit seiner Frage anschließen - auf die Sie keine Antwort gegeben haben, da Sie zugegebenermaßen auch mich beschäftigt:

Soll dies ihrer Meinung nach (=Druck, Erzeugung von Angst usw.) als Element eines vorsorgenden Sozialstaates erhalten bleiben?

Ferner würde mich interessieren, ob die von Ihnen erwähnten Modellrechnungen zur Konsumsteuer nach dem HARDORPSCHEN Konsumsteuermodell berechnet wurden? Ich frage dies, da Konstumsteuermodell und Konsumsteuermodell durchaus nicht das gleiche ist, genausowenig wie z.B. ein Dackel das gleiche wie ein Bernhardiner ist, obgleich beides Hunde sind.

Somit dürften auch die Schlussfolgerungen aus unterschiedlichen Berechnungsmodellen recht unterschiedlich ausfallen, was sehr wohl von Bedeutung sein dürfte!

Für die Beantwortung BEIDER Fragen wäre ich Ihnen durchaus dankbar!

MfG - Almuth Gäbler

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gäbler,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie können sich die öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses zum Thema „Bedingungsloses Grundeinkommen“ auf der Homepage des Deutschen Bundestages anschauen, um die Ausführungen des Sachverständigen des Bundesfinanzministeriums nachzuvollziehen. Auf welche Modelle sich das Bundesfinanzministerium bei seinen Berechnungen stützt, kann ich Ihnen leider nicht mitteilen.

Der Vorwurf, unser Sozialstaat würde „mit Druck, Erzeugung von Angst und Zwängen“ arbeiten, ist meines Erachtens nach sehr pauschal formuliert. Aus meiner Tätigkeit als Mitglied des Petitionsausschusses weiß ich, dass es immer wieder Einzelfälle gibt, bei denen sich Betroffene darüber beschweren, dass die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter oder ähnliche Institutionen Fehler gemacht, ihren Ermessensspielraum zu Ungunsten der Betroffenen auslegt oder die Betroffenen falsch beraten haben. Solchen Fällen muss nachgegangen werden. Zudem müssen die Dienstleistungen in diesem Bereich laufend fortentwickelt und verbessert werden.

Grundsätzlich halte ich jedoch das Prinzip des „Förderns und Forderns“ für richtig. Der Staat hat die Aufgabe, die betroffenen Menschen bei ihrem Versuch, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, zu unterstützen, sie zu bestärken und zu fördern. Es ist meiner Meinung nach vertretbar und sinnvoll diese Förderung an die Bedingung zu knüpfen, dass dem Arbeitswillen und dem Bemühen eine Arbeit zu finden, Ausdruck verliehen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Steffen