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Frage von Karsten S. •

Frage an Sonja Steffen von Karsten S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Steffen,
in der Westfalen-Blatt-Ausgabe vom 29.09.2010 wurden Beispielrechnungen für Hartz IV-Bezieher dargestellt.
So hat eine Familie mit zwei über 14 Jahre alten Kindern Anspruch auf eine 92 qm große Wohnung und erhält im Kreis Lippe für ihren Unterhalt sowie Miete, Heiz- und Nebenkosten bis zu 1964,40 Euro. (Quelle: Westfalen-Blatt, 29.09.2010)

Aufgrund der Geburt meiner zweiten Tochter habe ich für 2 Monate Elternzeit beantragt. Für diese zwei Monate bekomme ich laut Elterngeldstelle ca. 1540 Euro.
Finden Sie das nicht auch ungerecht? Warum sind berufstätige Eltern benachteiligter als Hartz IV- Bezieher? Was Sie von dem sog. "Erziehungsgehalt"?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Karsten Strohkirch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strohkirchen,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de. Grundsätzlich kann man das so genannte Hartz IV oder Arbeitslosengeld II nicht mit dem Elterngeld vergleichen. Während die Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Sozialleistung darstellt, ist das Elterngeld als Entgeltersatzleistung ausgestaltet und variiert damit je nach vorhergehendem Einkommen des Elterngeldbeziehers.

Bei der von Ihnen geschilderten Rechnung sind vermutlich beide Elternteile arbeitslos. Sie müssen bei Ihrer Berechnung zudem berücksichtigen, dass Arbeitslosengeld-II-Empfängern im Gegensatz zu Elterngeldempfängern das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird. Der angegebene Betrag stellt die finanzielle Lebensgrundlage von insgesamt vier Menschen dar!

Durch das Elterngeld soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert und es soll beiden Elternteilen ermöglicht werden, sich an der Betreuung des Kindes zu beteiligen. Zurzeit werden bis zu einer Maximalgrenze von 1.800 Euro 67 Prozent des anzurechnenden Nettoeinkommens als Elterngeld gezahlt.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat allerdings angekündigt, im Rahmen ihres „Sparpakets“ Kürzungen beim Elterngeld vorzunehmen. Die Art und Weise, wie beim Elterngeld gekürzt wird, verschärft die soziale Schieflage in der Familienförderung. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen zukünftig nur noch 65 Prozent des anzurechnenden Nettoeinkommens gezahlt werden. Dies wird von der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt.

Wir finden es ungerecht, wenn das Elterngeld für Normalverdienende deutlich gekürzt wird, während Gutverdienende mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 2.700 Euro weiterhin den Höchstbetrag von 1.800 Euro bekommen.

Um zu verhindern, dass sich der Lohnabstand zwischen Erwerbstätigen und Sozialleistungsempfängern zu Ungunsten der Erwerbstätigen weiter verringert, brauchen wir dringend einen gesetzlichen Mindestlohn, der eine angemessene Bezahlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sicherstellt. Hierfür setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion ein.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Steffen