Frage an Sonja Grässle von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Grässle,
Sie antworten auf meine Frage nach den EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD: „Die Gesetze der Europäischen Union stimmen nicht in jeder Hinsicht mit den Gesetzen des Deutschen Grundgesetzes überein und daher kommt es bei der Auslegung und Anwendung öfters zu Differenzen. Dies ist im Grunde genommen normal und… „ daher kommt es aus Ihrer Sicht zu der hohen Zahl an EU-Vertragsverletzungsverfahren?
Meine Frage ist: Welche Gesetze der Europäischen Union stimmen nicht in jeder Hinsicht mit den Gesetzen des Deutschen Grundgesetzes überein?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Das Grundgesetz und das EU-Recht werden nicht immer gleich ausgelegt und es kann es zu unterschiedlichen Urteilen in der gleichen Sache kommen. Weiter muss das nationale Gesetz an das Europäische Gesetz bei erlassenen Verordnungen angeglichen werden. Bei Richtlinien ist es den Nationalstaaten überlassen, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung des europäischen Ziels zu erlassen und hierbei kann es unterschiedlichen Herangehensweisen der Nationalstaaten kommen.